POL-TUT: „Bikertag am 8. Mai 2016 – Sicher im Südwesten“ – Sternfahrt durch die Landkreise Freudenstadt und Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis und Zollern-Alb-Kreis

29.04.2016 – 13:29

Freudenstadt, Rottweil, Schwarzwald-Baar, Zollernalb (ots) - Das Innenministerium Baden-Württemberg veranstaltet zusammen mit mehreren Partnern am 08.05.2016 zum siebten Mal ein Treffen von Motorradfahrerinnen, -fahrern und Interessierten. Der "Bikertag 2016 - Sicher im Südwesten" findet in der Messe Stuttgart, Halle 9, statt. Die Zahl der tödlichen Motorradunfälle in Baden-Württemberg ist immer noch zu hoch, daran müssen wir alle etwas verbessern. Jeder verunglückte Kradfahrer ist einer zu viel. Neben der Intensivierung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen wird deshalb auch 2016 dieser Motorradsicherheitstag durchgeführt. Mit "am Krad" sind neben der Verkehrssicherheitsaktion GIB ACHT IM VERKEHR auch die LANDESVERKEHRSWACHT, TÜV-Süd, der Fahrlehrerverband, die Firma BMW Motorrad, die Zeitschrift MOTORRAD und anderen auch SWR 3. Die Veranstalter organisieren eine Sternfahrt mit acht Routen zur Messe. Startorte sind meist Niederlassungen des TÜV. Die Details dazu und zum Programm können Sie dem Internetauftritt www.bikertag.de entnehmen. Der Eintritt ist frei. Bei den "Bikertagen" der Vorjahre erschienen bis zu 10.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, mehrere tausend Biker fuhren die Sternfahrt mit!

Eine Route der Sternfahrt verläuft aus Richtung Emmendingen über Furtwangen (B 500) gegen 9.10 Uhr, Schwarzwald-Uhrenfabrik (B 33) St. Georgen (L 176) und weiter über Hardt (K 5531) und Beffendorf (L 419) nach Freudenstadt bis zum TÜV Center Freudenstadt (B 28) und über Walddorf (K4339) mit Ankunft in Leinfelden-Echterdingen, Messe, gegen 12.10 Uhr. Eine weitere Route der Sternfahrt startet um 9.45 Uhr vom TÜV Süd Balingen, Gustav-Schwab-Straße (B 27) und verläuft über Haigerloch (B 463) zur Messe nach Leinfelden-Echterdingen.

Die Kradfahrer fahren dabei in einem Verband, einer Kolonne. Dabei ist mit Verkehrsbeeinträchtigungen, hauptsächlich für den kreuzenden Verkehr und für Fußgänger, auch bei Ampelanlagen, zu rechnen. Eine Kolonne von Fahrzeugen gilt verkehrsrechtlich als 1 Fahrzeug. So dürfen beispielsweise alle Fahrzeuge einer Kolonne eine Ampelkreuzung auch bei rotem Ampelsignal passieren, sofern das erste Fahrzeug die Ampel bei Grün passiert hat. Sämtliche Verkehrsteilnehmer werden gebeten, dies zu beachten.

Rückfragen bitte an:


Polizeipräsidium Tuttlingen
Pressestelle
Telefon: 07461 941-111
E-Mail: tuttlingen.pp.stab.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Quelle: news aktuell / dpa