Verantwortlich: Herr Oliver Wurdak
Stand: 02.05.2016, 15:00 Uhr
Nachbetrachtungen zum Polizeieinsatz am 1. Mai in Plauen
Plauen – (ow) Einen Tag nach dem Polizeieinsatz anlässlich der verschiedenen Versammlungen zum 1. Mai im Plauener Stadtgebiet wird das Bild klarer, welche Maßnahmen die Polizei treffen musste und welche Ereignisse nun Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen sind.
Zunächst ist festzustellen, dass sich die Zahl der verletzten Beamten von fünf auf sieben erhöht hat. Glücklicherweise ist es bei leichteren Verletzungen geblieben. Weiterhin sind durch die Rettungskräfte insgesamt sechs Personen behandelt worden. Darunter befindet sich auch eine
20-Jährige aus Berlin, welche nach ambulanter Behandlung das Vogtlandklinikum wieder verlassen konnte. Sie war durch einen zunächst unbekannten Täter mit einem Stativ niedergeschlagen worden. Zu dieser Szene, welche sich im Bereich Jößnitzer Straße/Kaiserstraße abgespielt hat, existieren Videoaufzeichnungen, die auch in den Medien sowie im Internet bereits veröffentlicht wurden. Die Ermittler konnten einen Tag nach der Tat einen 34-Jährigen aus Sachsen als mutmaßlichen Täter identifizieren. Gegen ihn wird nun wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Weitere Strafverfahren werden geführt:
- in vier Fällen wegen Körperverletzung,
- in einem Fall wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte,
- in neun Fällen wegen Straftaten nach dem Sächsischen Versammlungsgesetz,
- in einem Fall wegen Beleidigung,
- in einem Fall wegen Nötigung,
- in siebzehn Fällen wegen Sachbeschädigung (darunter 13 beschädigte Polizeifahrzeuge),
- in einem Fall wegen Diebstahls,
- in einem Fall wegen Verstoßes gegen § 86a StGB,
- in einem Fall wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Zudem wird wie bereits berichtet in zwei Fällen wegen Landfriedensbruchs ermittelt, sowohl gegen Personen des linken als auch des rechten Spektrums. Schließlich laufen in acht Fällen die Ermittlungen wegen ordnungswidrigem Verhalten gemäß Sächsischem Versammlungsgesetz.
Durch die Polizei wurden außerdem 36 Gegenstände beschlagnahmt und 132-mal die Identität von Personen festgestellt. Auch haben die Beamten ca. 500 Platzverweise ausgesprochen und in gut 1 000 Fällen unmittelbaren Zwang gegen Personen angewendet.
Die o. g. Zahlen stellen die Betrachtung vom 2. Mai, 12 Uhr dar. Es ist davon auszugehen, dass sich die Fallzahlen insbesondere bzgl. der Ermittlungen wegen Sachbeschädigung und ordnungswidrigem sowie strafrechtlich relevantem Verhalten gemäß dem Sächsischem Versammlungsgesetz noch erhöhen werden. Dies ist zum einen dadurch begründet, dass es erfahrungsgemäß einige Tage dauert, bis sich sämtliche durch Sachbeschädigungen Geschädigte bei der Polizei melden. Zum anderen nimmt die Auswertung der polizeilichen Videoaufzeichnungen geraume Zeit in Anspruch, nach deren Abschluss meist noch weitere Delikte, insbesondere Verstöße gegen das Sächsische Versammlungsgesetz, bekannt werden.
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Quelle: Polizei Sachsen