Mainz (ots) - Kaum ist der Frühling da, werden die Zweiradfahrer aktiv. Ob Pedelec, E-Bike oder ein traditionelles Fahrrad - gemeinsam ist diesen Zweirädern die fehlende "Knautschzone". Die Wahrscheinlichkeit von schweren Verletzungen bei einem Unfall ist damit stark erhöht. Im Jahr 2015 verunglückten in Rheinland-Pfalz 135 Radfahrer, 27 wurden dabei schwer verletzt.
Zur Erklärung: Ein Pedelec ist ein Fahrrad mit einem Elektromotor, der nur einsetzt, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Die Muskelkraft des Fahrers wird demnach unterstützt. Beim E-Bike erfolgt diese Unterstützung mittels eines "Gasgriffes", eine Tretbewegung ist nicht nötig.
Um das Risiko von Unfällen und Verletzungen zu minimieren, rät das Landeskriminalamt:
- Überprüfen Sie regelmäßig die lichttechnischen Einrichtungen und passen Sie diese gegebenenfalls den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung an. Folgende gesetzliche Vorgaben sind zu beachten:
Vorne: Scheinwerfer und Rückstrahler in weiß.
Hinten: Großflächenrückstrahler, Rücklicht und Rückstrahler in rot.
Zwei Pedalrückstrahler in gelb sowie Reflektionsreifen oder je Laufrad zwei gelbe Speichenstrahler.
- Zu einem verkehrssicheren Fahrrad gehören weiterhin zwei voneinander unabhängige, funktionstüchtige Bremsen und eine Klingel.
- Eine gut reflektierende Kleidung, für eine verbesserte Sichtbarkeit im Straßenverkehr, kann gefährliche Situationen oder Unfälle verhindern.
- Helme sind für Fahrräder und Pedelcs momentan kein "Muss". Allerdings ist ein solcher Schutz mehr als nur empfehlenswert. Im Falle eines Unfalls sollte gerade der Kopf bestmöglich vor Einwirkungen geschützt werden. Achten Sie auf das europäische Prüfsiegel DIN EN 1078 CE, das gute Helme auszeichnet. Mehr Infos erhalten Sie unter www.ich-trag-helm.de
- Legen Sie beim Kauf eines Zweirades Wert auf eine fachmännische Beratung und nutzen Sie die Möglichkeit einer Probefahrt.
- Informieren Sie sich über Antriebsarten, Reichweite des Akkus, Bremstechniken, akzeptables Gewicht und eine leichtgängige Laufeigenschaft.
Bedenken Sie für die Benutzung Ihres E-Bikes oder s- Klasse Pedelecs (Motoren bis 500 Watt): Laut Gesetzgeber ist das Tragen eines Schutzhelmes und mindestens ein aktuelles Versicherungskennzeichen sowie mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung, Klasse AM, vorgeschrieben (Quelle e-motions Technologie).
Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium für Verkehr, bei der Deutschen Verkehrswacht und dem ADFC.
Rückfragen bitte an:
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Pressestelle
Telefon: 06131-65-2009/-2053
Fax: 06131-65-2125
E-Mail: LKA.presse@polizei.rlp.de
http://s.rlp.de/3U4
Quelle: news aktuell / dpa