POL-TUT: (Landkreis Tuttlingen) Anschreiben in Sachen Gewerberegister nicht amtlich – freiwilliger Eintrag mit Kosten verbunden – zahlreiche Schreiben bei Firmen eingegangen

09.05.2016 – 16:41

Landkreis Tuttlingen (ots) - In letzter Zeit ging bei zahlreichen Geschäftsleuten und Firmen ein Schreiben ein, indem Gewerbetreibende gebeten wurden, sich in ein zentrales Gewerberegister eintragen zu lassen. Das Schreiben ist in Form und Stil so gehalten, als sei es von einer Behörde verfasst. Dies ist jedoch nicht der Fall. Auch besteht keine gesetzliche Verpflichtung für einen entsprechenden Eintrag. Wer ein solches Schreiben als Gewerbetreibender erhält - es kann durchaus auch als Erinnerungsschreiben deklariert sein - wird dringend geraten den Vertragstext genau durchzulesen. Mit Vertragsabschluss wird ein Veröffentlichungsbeitrag von mehreren hundert Euro im Jahr fällig. Es gilt festzuhalten: Es handelt sich um kein amtliches Schreiben eine Registrierung ist vollkommen freiwillig und kostet Geld.

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Quelle: news aktuell / dpa