Drogen an Jugendlichen verkauft – U-Haft

Drogen an Jugendlichen verkauft – U-Haft METTEN, LKR. DEGGENDORF. Im Zuge von Ermittlungen der Kriminalpolizei Deggendorf wurde bekannt, dass ein 33-jähriger Mann Drogen an einen Minderjährigen verkauft hat. Der Dealer wurde festgenommen.
Die Kripo Deggendorf arbeitet schon seit einiger Zeit an diesem Fall und konnte nachweisen, dass der 33-jährige im Zeitraum vom November 2015 bis März 2016 mehrmals Drogen an den Jugendlichen verkauft hat. Bei den Drogen handelte es sich um Marihuana, aber auch um Kräutermischungen.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Deggendorf wurde ein Wohnungsdurchsuchungsbeschluss und ein Haftbefehl gegen den Drogenverkäufer beim Amtsgericht Deggendorf beantragt. Die Abgabe von Betäubungsmittel an Minderjährige stellt ein Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr dar. Diese Beschlüsse wurden vom Ermittlungsrichter des AG Deggendorf erlassen.

Die Wohnung wurde durch Beamte der Kriminalpolizei Deggendorf durchsucht, dabei wurde geringe Mengen einer Kräutermischung aufgefunden. Der Mann wurde festgenommen und an eine Bayerische Justizvollzugsanstalt überstellt.


Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang eindringlich vor dem Genuss derartiger illegaler Kräutermischungen, die auch unter dem Begriff „legal highs“ bekannt sind und auch als solche vertrieben werden. Viele dieser Produkte sind keineswegs legal, d.h. Besitz, Erwerb und auch der Handel ist nach dem Betäubungsmittelgesetz strafbar. Die gesundheitsschädliche Wirkung dieser Produkte ist neben der Suchtgefahr als äußerst gefährlich anzusehen. Die Wirkung ist oftmals um ein Vielfaches stärker als die „normalen“ Cannabisprodukte Haschisch und Marihuana!

Wer solche Produkte kauft oder im Internet bestellt, weiß nicht von vornherein, welche Wirkstoffe genau in den Produkten enthalten sind. Von der Strafbarkeit nach dem Betäubungsmittelgesetz einmal abgesehen, spielt mancher Konsument auch mit seiner Gesundheit.



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Veröffentlicht am 13.05.2016 um 12:00 Uhr


Quelle: Bayerische Polizei