POL-TUT: Durchsuchungsaktion in einer Shisha-Bar in St. Georgen im Schwarzwald führt nach mehreren festgestellten Verstößen zur Schließung des Lokals

17.05.2016 – 12:06

St. Georgen im Schwarzwald (ots) - Bei einer richterlich angeordnete Durchsuchungsaktion und dabei durchgeführten Kontrollmaßnahme durch Polizei, Zoll, Landratsamt und das Ordnungsamt der Stadt St. Georgen sind am Freitagabend in einer Shisha-Bar mehrere Verstöße festgestellt worden, die letztlich zur Schließung des Lokals geführt haben.

In den letzten Monaten häuften sich polizeiliche Einsätze im Umfeld des Lokals und in der Gaststätte selbst. Vorwiegend handelte es sich um Zuwiderhandlungen gegen das Jugendschutzgesetz, um Ruhestörungen sowie um Sperrzeitverstöße. Nachdem sich auch Hinweise zu Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz bis hin zum Handel mit Betäubungsmitteln im Umfeld der Gaststätte konkretisierten, beantragte die Polizei über die zuständige Staatsanwaltschaft eine Durchsuchung des Lokals.

Die richterlich angeordneten Durchsuchung wurde dann in einer gemeinsamen Kontrollaktion hinsichtlich arbeitsrechtlicher Vorschriften mit dem Zoll, bezüglich der Einhaltung von Hygienevorschriften durch Beamte des Landratsamtes sowie durch das Ordnungsamt der Stadt St. Georgen als zuständige Gaststättenbehörde am Freitagabend, im Zeitraum von 19.30 Uhr bis 21.45 Uhr, vollzogen. Hierbei konnten in der Bar verschiedene Utensilien aufgefunden werden, die im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und gegen das Arzneimittelgesetz stehen. Nach dem Vorliegen von arbeitsrechtlichen Zuwiderhandlungen und der Feststellung von teils gravierenden Mängeln hinsichtlich bestehender Hygienevorschriften wurde das Lokal mit einer Sofortverfügung des für den Schwarzwald-Baar-Kreis zuständigen Landratsamtes noch am Freitagabend geschlossen.

Auf den Pächter und Betreiber des Lokals kommen nun mehrere Ermittlungsverfahren wegen Delikten gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Arzneimittelgesetz, wegen Vorenthalt und Veruntreuung von Arbeitsentgelt sowie wegen den gravierenden Zuwiderhandlungen gegen Hygienevorschriften zu.

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