PD Dresden – Gemeinsame Presseerklärung Staatsanwaltschaft Dresden und Polizeidirektion Dresden

Inhalt Gemeinsame Presseerklärung Staatsanwaltschaft Dresden und Polizeidirektion Dresden Medieninformation: 288/2016
Verantwortlich: Thomas Geithner
Stand: 18.05.2016, 14:00 Uhr

Umfangreiche Durchsuchungen bei militanten Hooligans

Weiter hoher Ermittlungsdruck auf gewaltbereite Fußballfans

In zwei von der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden geführten Ermittlungsverfahren sind 15 Wohnungen von Beschuldigten in Dresden und Umgebung sowie in Mecklenburg-Vorpommern durchsucht worden.

Den Beschuldigten im Alter von 16 bis 31 Jahren werden Landfriedensbruch und gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt. Ihnen wird vorgeworfen, im Vorfeld des Spiels zwischen SG Dynamo Dresden und  FC Hansa Rostock am 19. März 2016 in der Löbtauer Straße in Dresden an einer verabredeten gewaltsamen Auseinandersetzung zwischen Anhängern beider Mannschaften teilgenommen zu haben. Dabei sollen sich eine Vielzahl von Personen Verletzungen zugezogen haben. Einsatzkräfte der Polizei konnten die Identitäten der noch am Ort verbliebenen Beteiligten feststellen und 69 Rostocker Fans in Gewahrsam nehmen. Zudem wurden im Umfeld der Massenschlägerei 43 Anhänger von Dynamo Dresden angetroffen, die mutmaßlich an der Auseinandersetzung beteiligt waren.

Die Beschlüsse wurden heute früh umgesetzt. Beamte der Polizeidirektion Dresden sowie der Bereitschaftspolizei durchsuchten acht Wohnungen in Dresden und je eine Wohnung in Wilsdruff und Großenhain.
Beamte aus Mecklenburg-Vorpommern vollstreckten insgesamt vier Durchsuchungsbeschlüsse für Wohnungen von Beschuldigten in Rostock (2), Anklam (1) und Barth (1). Darüber hinaus wurde der vorübergehende Aufenthaltsort eines Beschuldigten aus Dresden in Hamburg durchsucht.

In den Verfahren werden Ermittlungen gegen insgesamt 117 Beschuldigte geführt (siehe auch Medieninformation 169/2016 der PD Dresden vom 19.03.2016).

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden wurden gegen 15 Beschuldigte Durchsuchungsbeschlüsse für deren Wohnungen erwirkt. Ziel war es Beweismittel zu sichern, die Hintergründe und Absprachen zu der  Auseinandersetzung belegen. Es wurden eine Vielzahl von Mobilfunkgeräten sichergestellt.

Die Ermittlungen dauern an


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