Aalen (ots) - Crailsheim: Dieb in Wohnhaus
Was ein Dieb in der Nacht zum Donnerstag in einem Wohnhaus in der Onolzheimer Hauptstraße suchte, ist derzeit noch nicht klar. Dieser hatte sich Zugang zu dem Gebäude verschafft und durchsuchte die im Erdgeschoss befindlichen Räume, Schränke und Schubladen. Ohne etwas entwendet zu haben, hat er das Gebäude, in welchem die Bewohner im ersten Obergeschoss schliefen, wieder verlassen. Zeugenhinweise erbittet das Polizeirevier in Crailsheim unter Telefon 07951/480.
Schwäbisch Hall:
Belohnung für sachdienliche Hinweise ausgesetzt!
Im Bereich des Baugebiets Breiteichstraße 14 - 22 in Schwäbisch Hall kam es seit Mitte 2014 zu wiederholten Sachbeschädigungen. Zwischen dem 21.07.2014 und dem 20.08.2014 wurde ein Container auf dem noch unbebauten Gelände mit grüner Farbe beschmiert. Es wurden die Worte "Go Home", "Go Green" sowie ein Peace-Symbol aufgetragen. Es entstand ein Sachschaden von über 500 EUR.
In der Zeit vom 19.04.2016, 18.00 Uhr, bis 20.04.2016, 07.00 Uhr, wurden mit roter Sprühfarbe sämtliche Türen und Fenster eines Rohbaus verschmiert; außerdem ein dort abgestellter Bagger. Des Weiteren wurde der weiche E-Strich im Gebäude beschädigt, indem verschiedene Gegenstände hineingeworfen wurden. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf etwa 5000 EUR.
In der Woche vom 09.05.2016 bis 13.05.2016 wurde in einem nahezu fertig gestellten Wohnzimmer im Erdgeschoss eines Gebäudes eine stinkende Substanz ausgebracht. Aufgrund des Geruchs ist davon auszugehen, dass die Substanz Schwefelwasserstoffe enthielt. Für die Beseitigung des Gestanks dürften Kosten von mehreren hundert Euro entstehen. Falls es erforderlich wird diese Bausubstanz zu entfernen und neu aufzubringen, entstehen Kosten von mehreren tausend Euro.
Aufgrund dieser offensichtlich zusammenhängenden, beharrlichen Straftaten hat sich die geschädigte Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft Schwäbisch Hall entschlossen, eine Belohnung in einer Höhe bis zu 1000 EUR für Hinweise auszusetzten, welche zur Ermittlung der Täter führen. Die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges. Die Belohnung ist nicht für Personen bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört. Sachdienliche Hinweise nimmt das Polizeirevier Schwäbisch Hall unter der Telefonnummer 0791 400-0 entgegen.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Aalen
Telefon: 07361 580-110
E-Mail: aalen.pp@polizei.bwl.de
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