POL-OG: Meldungen aus den Bereichen Rastatt/Murgtal

20.05.2016 – 09:48

Offenburg (ots) - Hügelsheim - Teures Malheur

An der Hauswand eines Anwesens in der Römerstraße entstand nur geringer Sachschaden, als am Donnerstagabend gegen 21.30 Uhr eine 29-jährige Autofahrerin mit einem Pkw Audi vermutlich auf Grund einer Unachtsamkeit dagegen fuhr. Der Pkw indes musste nach dem Malheur mit einem Schaden von etwa 7.000 Euro in die Werkstatt.

Ötigheim - Arbeitsunfall

Bei der Rückwärtsfahrt mit einem Gabelstapler in einer Firmenhalle in der Werner-von-Siemens-Straße übersah in der Nacht zum Freitag gegen 02.20 Uhr ein 25-jähriger Arbeiter einen 34-jährigen Kollegen, der zu diesem Zeitpunkt hinter dem Stapler vorbeilief. Dieser wurde vom Fahrzeug erfasst, kam zu Fall und wurde dabei verletzt. Nach einer medizinischen Versorgung durch einen Notarzt erfolgte die Einlieferung in ein Krankenhaus durch den Rettungsdienst. Der Polizeiposten Bietigheim führt die weiteren Ermittlungen.

Kuppenheim - Geschwindigkeitskontrolle

Beamte der Verkehrspolizei führten am Donnerstag von 18.00 Uhr bis 20.30 Uhr auf der B 462 in Höhe der K 3737 in Fahrtrichtung Gaggenau eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Im Überwachungszeitraum mussten 65 Fahrzeugführer beanstandet werden, die die erlaubten 70 km/h überschritten hatten. Einen Fahrzeugführer erwartet neben einem Bußgeld auch ein Fahrverbot, da er mit 117 km/h deutlich zu schnell unterwegs war.

Bischweier - Gegen zwei Pkw geprallt

Bei der Fahrt in der Bahnhofstraße geriet am Donnerstag gegen 16.20 Uhr ein 85-jähriger Suzuki-Lenker vermutlich aus Unachtsamkeit nach rechts und prallte dort gegen zwei geparkte Fahrzeuge. Dabei verursachte der Senior einen Sachschaden von rund 6.000 Euro.

Gernsbach - Kinder nicht gesichert

Weil in einem Pkw Opel am Donnerstag kurz vor 15.30 Uhr in der Gottlieb-Klumpp-Straße zwei Kinder ohne jegliche Sicherung mitfuhren, wurde der 48-jährige Fahrer von einer Polizeistreife angehalten und überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass der Autofahrer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Die Weiterfahrt wurde nun untersagt. Die entsprechenden Anzeigen folgen.

/ke

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