POL-TUT: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hechingen und des Polizeipräsidiums Tuttlingen vom 02.06.2016

02.06.2016 – 13:35

Zollernalbkreis (ots) - Balingen: Jugendgruppe wird dringend verdächtigt, zahlreiche Straftaten verübt zu haben - zwei Jugendliche in Haft

Bereits seit Ende April kam es im Stadtgebiet Balingen, überwiegend im Bereich des Bahnhofes, zu teils schweren Straftaten, die durch eine Gruppe von Jugendlichen begangen wurden. So kam es unter anderem zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen sechs Jugendlichen und drei Passanten, in deren Verlauf eines der männlichen Opfer derart schwer verletzt wurde, dass es mehrere Tage stationär im Krankenhaus behandelt werden musste. Bei den anschließenden polizeilichen Ermittlungen wurde auch ein Polizeibeamter ohne Vorwarnung angegriffen. Ihm wurde ein Faustschlag ins Gesicht versetzt. Der Beamte erlitt eine Platzwunde und musste ärztlich versorgt werden. An weiteren Tagen kam es in regelmäßigen Abständen zu Körperverletzungsdelikten, bei denen die Opfer nicht unerheblich verletzt wurden, sowie zu einer besonders schweren räuberischen Erpressung, bei welcher ein Messer als Drohmittel verwendet wurde. Aufgrund dieser Vorfälle wurden in enger Zusammenarbeit die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hechingen und der Polizei Balingen intensiviert und gebündelt, wodurch es der Staatsanwaltschaft Hechingen gelang, bei dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Hechingen gegen die zwei jugendlichen Haupttäter Haftbefehle zu erwirken. Kurz darauf wurden beide Täter festgenommen und dem Haftrichter vorgeführt. Dieser setzte auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hechingen die Haftbefehle in Vollzug und die beiden Täter wurden in verschiedene Justizvollzugsanstalten eingeliefert. Die Ermittlungen gegen die beiden Inhaftierten sowie gegen andere Jugendliche laufen auf Hochtouren weiter. Die Staatsanwaltschaft Hechingen und die Polizei Balingen weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass konsequent gegen jugendliche Gewalttäter vorgegangen wird. Das Gesetz erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen auch gegen jugendliche Täter die Anordnung von Untersuchungshaft, insbesondere in den Fällen, in welchen die Allgemeinheit aufgrund Wiederholungsgefahr vor neuen schwerwiegenden Straftaten geschützt werden muss.

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