Allgemeinverfügung hebt das Sonntagsfahrverbot im Zusammenhang mit Einsatzfahrten zur Bekämpfung und Beseitigung von Hochwasserschäden auf.

Allgemeinverfügung hebt das Sonntagsfahrverbot im Zusammenhang mit Einsatzfahrten zur Bekämpfung und Beseitigung von Hochwasserschäden auf. LKR. ROTTAL-INN: Das Landratsamt Rottal-Inn hebt mit einer Allgemeinverfügung die Beschränkungen des Fahrverbots an Sonn- und Feiertagen auf.
Fahrzeuge, die zur Bekämpfung und Beseitigung von Hochwasserschäden eingesetzt werden (Schadensfeststellung, Schadensbeseitigung, Mülltransport, Reinigung, Ver- und Entsorgung und ähnliches) eingesetzt sind, dürfen auch dann auf allen Straßen und Straßenteilen zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert.

Andere Verkehrsteilnehmer dürfen dabei nicht gefährdet werden. Beeinträchtigungen des übrigen Verkehrs sind so gering wie möglich zu halten. Zur Warnung anderer Verkehrsteilnehmer beim Halten, Rangieren und Parken außerhalb allgemein zugelassener Orte, ist bei Bedarf Warnblinklicht einzuschalten.

Diese Verfügung gilt zunächst bis zum 31.07.16

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Veröffentlicht am 04.06.16 um 11:20 Uhr