Freiburg (ots) - Bereits in den frühen Morgenstunden des heutigen Freitag, 10. Juni 2016, kontrollierten die Verkehrsüberwachungsspezialisten der Verkehrspolizeidirektion Freiburg auf der Autobahn A5 zwischen den Anschlussstellen Teningen und Riegel die Kleintransporter, welche oft als Marktbestücker, in der Handwerkerbranche oder im gewerblichen Güterverkehr als Schnell- und Eiltransporte eingesetzt werden, auf deren Ladung und Gewichte. Im dreistündigen Kontrollzeitraum von 05:00 - 08:00 Uhr wurden auf dem Kontrollplatz mit der polizeieigenen "Wiegestraße" von den insgesamt 18 beanstandeten Lkw-Fahrern sechs viel zu schwere Lastwagen festgestellt. Die Gewichtsüberschreitungen lagen zwischen 10 und Prozent. Die Beamten mussten sofort hellwach sein, denn der erste Fahrer eines voll beladenen 5-Tonnen Lkw konnte keinen Führerschein vorzeigen. Eine Recherche im Datenbestand der Polizei ergab, dass ihm diese bereits vor mehreren Jahren entzogen wurde. Die Folge war, Untersagung der Weiterfahrt, herbeiordern eines Ersatzfahrers und Strafanzeige für Fahrer und Fahrzeughalter. Außerdem wurde ein spanisches Schwertransportfahrzeug mit einem überbreiten Bagger kontrolliert und festgestellt, dass dieser laut seiner Ausnahmegenehmigung zu schwer, zu lang und wie in der Genehmigung gefordert, keine deutsch sprechende Begleitperson mitführte. Hier wurde das Instrument der Vermögensabschöpfung angewandt. Nach erfolgter Gewinnberechnung auf Grundlage der allgemein anerkannten Transportkostenberechnung wird hinsichtlich der Gewinn- u. Vermögensabschöpfung ein Kostensatz von 2100,-- Euro von dem spanischen Transportunternehmer erhoben. Des Weiteren wurde ein französischer Kleintransporter mit Altbatterien beanstandet, weil er unerlaubte grenzüberschreitende Abfallverbringung durchführte. Das Fahrzeug war nicht wie vorgeschrieben mit A-Schildern gekennzeichnet und der Fahrer hatte keine erforderliche Genehmigung und kein Notifizierungsbogen. Im Kontrollzeitraum wurden noch fünf Lkw wegen Überholen im Überholverbot und fünf Fahrer wegen Nichtanlegen des erforderlichen Sicherheitsgurtes beanstandet.
pv
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