POL-FR: Lkrs. Breisgau-Hochschwarzwald/ BAB 5: Schwer- und Großraumtransportkontrolle auf der Autobahn A5

23.06.2016 – 12:16

Freiburg (ots) - Gemarkung Offenburg, BAB A5, auf Höhe Parkplatz Unditz

Am Mittwoch, den 22. Juni 2016, kontrollierte die Verkehrspolizeidirektion Freiburg bis in die späten Abendstunden den Schwerverkehr auf der Autobahn A5 zwischen Offenburg und Lahr. Der dortige Kontrollparkplatz "Unditz" war durch die Polizei bereits seit den Mittagstunden für die Kontrolle der überdimensionalen Schwer- und Großraumtransporte gesperrt worden. Von 19:00 bis 23:00 Uhr wurden zahlreiche Lastwagen in die Kontrollstelle eingewiesen. Von den insgesamt 45 Schwerfahrzeugen, mussten 14 Fahrer beanstandet werden. Auf der speziell eingerichteten "Wiegestraße" der Polizei, wurden unter anderen sechs Lastwagen wegen ihrer viel zu schweren Ladungen aus dem Verkehr gezogen worden. Die zulässigen Achslasten und Gesamtgewichte waren zwischen 12 und 48 Prozent überschritten. Sämtliche beanstandete Fahrer erwarten hohe Bußgeldbescheide mit entsprechenden Punkteeinträgen im Verkehrszentralregister in Flensburg. Ein Fahrer eines 48 Tonnen schweren Schwer- und Großraumtransportes wurde beanstandet, da die erforderliche Ausnahmegenehmigung bereits vor 10 Tagen abgelaufen war. Bei zwei weiteren slowakischen Großraumtransporten mit Überbreite und Überhöhe fehlte, wie in der Ausnahmegenehmigung gefordert, das sichernde Begleitfahrzeug. Diese waren nach Angaben der Fahrer, bereits in Österreich aufgrund eines Motorschadens ausgefallen. Bei diesen Firmen wurde, sowie bei einem um 28 Prozent überladenen Kleintransporter aus Ungarn, das Instrument der Vermögensabschöpfung angewendet. Nach erfolgter Gewinnberechnung auf Grundlage der allgemein anerkannten Transportkostenberechnung wird nun von den Transportunternehmern ein Kostensatz erhoben, welcher um ein vielfaches höher liegt als das nach dem Bußgeldkatalog vorgegebene Bußgeld. Außerdem wurde bei allen die Weiterfahrt untersagt.

Ein Autotransporter aus Spanien war durch Ausziehen der Ladefläche wesentlich länger als die zulässige Fahrzeuglänge von 16,50 Meter.

Weitere drei Lkw-Fahrer wurden wegen fehlender Lenk- und Ruhezeitaufzeichnung beanstandet.

pv/ff

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