Aalen (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart und des Polizeipräsidiums Aalen
Backnang: Soko Perle wurde in Ermittlungsgruppe Perle überführt
- die Staatsanwaltschaft Stuttgart und Angehörige der Getöteten setzen Belohnung für Hinweise zur Ergreifung des Täters aus.
Auch mehr als drei Monate nach dem Mord an der Betreiberin des China-Restaurants "Asien Perle" in Backnang konnte die Sonderkommission Perle noch keinen Täter ermitteln. Ebenfalls noch unklar ist der Hintergrund der Tat. Nach wie vor arbeitet die Kriminalpolizeidirektion Waiblingen mit Hochdruck an der Aufklärung des Mordes. Mittlerweile wurden an die 300 Vernehmungen und zahlreiche weitere Ermittlungen durchgeführt. Bei der kriminaltechnischen Tatortarbeit wurde eine Vielzahl von Spuren gesichert. Die Spurenuntersuchungen beim Kriminaltechnischen Institut des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg sind aufgrund der umfangreichen Spurenlage noch nicht abgeschlossen. Insgesamt wurden durch die Kriminalpolizeidirektion Waiblingen im Rahmen der Sonderkommission bislang mehr als 16.000 Stunden geleistet.
Von der Bevölkerung und auch über das anonyme Hinweissystem BKMS sind bis zum jetzigen Zeitpunkt nur sehr wenige Hinweise eingegangen. Eine sogenannte "heiße Spur" ergab sich weder aus diesen Hinweisen noch aus den bislang durchgeführten Ermittlungen. Es ist beabsichtigt, das anonyme Hinweissystem zum 30.06.16 abzuschalten.
Da mittlerweile ein Großteil der Spuren abgearbeitet wurde, wurde am Montag, 27.06.2016, die Sonderkommission aufgelöst. Die weiteren Ermittlungen werden im Rahmen einer Ermittlungsgruppe, der EG "Perle", fortgeführt.
Für Hinweise, die zur Ermittlung oder Ergreifung des Täters führen, hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart eine Belohnung in Höhe von 2.000 Euro und Angehörige der Getöteten eine weitere Belohnung in Höhe von 10.000 Euro ausgesetzt.
Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Amtsträger, zu deren Berufspflichten die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört, bestimmt.
Ausgeschlossen ist die Belohnung auch für einen eventuellen Tatbeteiligten.
Die Belohnung wird fällig nach rechtskräftiger Erledigung der Strafsache. Über die Zuerkennung, Verteilung und Auszahlung des von der Staatsanwaltschaft ausgelobten Betrages i. H. v. 2.000 Euro entscheidet die Staatsanwaltschaft Stuttgart unter Ausschluss des Rechtsweges.
Hinweise nimmt die EG "Perle" nach wie vor unter 07151/950-218 entgegen.
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