Villingen/Konstanz (ots) - Die Staatsanwaltschaft Konstanz hat im Verfahren wegen des Wurfs einer Handgranate Ende Januar 2016 in Villingen gegen 6 Männer wegen versuchten Mordes, versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz Anklage zum Landgericht -Schwurgericht- Konstanz erhoben.
Drei in Rottweil ansässigen Angeklagten im Alter von 24, 23 und 23 Jahren wird zur Last gelegt, in der Nacht vom 28. auf den 29.01.2016 in Villingen eine scharfe Handgranate auf einen mit drei Wachleuten besetzten Container auf dem Gelände einer Flüchtlingsunterkunft geworfen und hierbei in Kauf genommen zu haben, dass die Handgranate explodieren und die Wachleute unter Umständen tödlich verletzen könnte.
Einem 27 Jahre alten Angeklagten aus Villingen-Schwenningen und einem 38 Jahre alten Angeklagten aus Waldshut-Tiengen, die zusammen ein Sicherheitsunternehmen betrieben haben, wird vorgeworfen, die drei Angeklagten aus Rottweil zu ihrer Tat angestiftet zu haben, um auf das mit der Bewachung der Flüchtlingsunterkunft betraute rivalisierende Sicherheitsunternehmen Druck auszuüben.
Dem 25-jährigen sechsten Angeklagten aus Zimmern wirft die Staatsan-waltschaft vor, zusammen mit zwei der Rottweiler Angeklagten schon in der Nacht vom 27. auf den 28.01.2016 zu der Flüchtlingsunterkunft gefahren zu sein, um eine Handgranate zu werfen, wobei man hier von der Tatausführung schließlich abgesehen habe, da man befürchtete, von einem Zeugen gesehen worden zu sein. Drei der sechs Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft.
Ein fremdenfeindlicher Hintergrund kann nach dem Ergebnis der Ermittlungen ausgeschlossen werden.
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