Schwerpunktkontrolle Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität

Schwerpunktkontrolle Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität KIRCHDORF AM INN, LKR. ROTTAL-INN. Am Dienstag, 26.07.2016, wurden auf der Bundesstraße B 12 stationäre Kontrollen von Kräften der Schleierfahnder und der Bereitschaftspolizei durchgeführt. Zusätzlich wurden mobile Kontrollen auf der Bundesautobahn A 3 angesetzt. Insgesamt wurde zwei Straftaten, zwei Aufenthaltsermittlungen und eine Ordnungswidrigkeit festgestellt.
In enger Absprache mit der Bundespolizei wurden die Kontrollen durch die Schleierfahnder in Zusammenarbeit mit der Bereitschaftspolizei durchgeführt. Derartige Schwerpunktkontrollen werden zur Bekämpfung der illegalen Migration, der Schleusungs- und grenzüberschreitenden Kriminalität und des internationalen Terrorismus durchgeführt. Im Rahmen dieser Kontrollen wurden am Dienstag, 26.07.2016, zwischen 09:00 und 14:00 Uhr, auf der Bundesstraße B 12, im Bereich Seibersdorf, Gde. Kirchdorf am Inn, und auf der Bundesautobahn A 3 insgesamt 141 Fahrzeuge und 207 Personen kontrolliert. Hierbei konnte eine Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz und ein Verstoß nach dem Pflichtversicherungsgesetz festgestellt werden. Außerdem wurde ein Fahrzeugführer mit einem Radarwarngerät angezeigt. Nach Zahlung einer Sicherheitsleistung konnte der ausländische Verkehrsteilnehmer seine Fahrt fortsetzen. Des Weiteren bestanden gegen zwei Personen Fahndungsnotierungen zur Aufenthaltsermittlung.



Medien-Kontakt: Pol.-Präs. Ndby., Presse-Team, Armin Angloher, KHK, 09421-868-1013
Veröffentlicht am 26.07.2016 um 16:40 h