Lagebild Cybercrime 2015 gibt tatsächliche Dimension nur eingeschränkt wider

Wiesbaden (ots) - Nach Ansicht des Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) im Bundeskriminalamt beschreibt das aktuelle Lagebild Cybercrime dieses vielfältige Kriminalitätsfeld nur unzureichend. Das liegt zum einen daran, dass der Polizei nur ein geringer Teil dieser Straftaten gemeldet wird und zum anderen die personelle wie rechtliche Ausstattung der Ermittlungsbehörden unzureichend ist. Deshalb muss aus Sicht des BDK das große Dunkelfeld und die Ermittlungen im Bereich Cybercrime massiv aufgehellt bzw. gestärkt werden.

Drei Punkte spielen hier eine entscheidende Rolle:

1.unzureichende Erfassung der "Auslandstaten"

2.geringe Anzeigebereitschaft der Geschädigten

3.zu geringe bis keine Polizeipräsenz im Internet insbesondere im sog. "Darknet"

Cybercrime hält sich nicht an Landesgrenzen. Die Täter brauchen keine Visa, benutzen keine Grenzübergänge, sie brauchen noch nicht einmal zu reisen. Dennoch werden seit 2014 in der Statistik nur die Straftaten erfasst, bei deinen konkrete Anhaltspunkte für eine Tathandlung innerhalb Deutschlands vorliegen. Straftaten die vom Ausland oder einem unbekannten Tatort aus begangen werden und ihre schädigende Auswirkungen auf Deutschland haben, werden bislang nicht erfasst. Nur die Änderung des Tatortprinzips bei der Erfassung, also auch die Erfassung von Straftaten wo lediglich das schädigende Ereignis hier Deutschland stattfindet, wird validere Zahlen über die tatsächliche Kriminalitätsbelastung bringen.

Der Rückgang der Cybercrime um 8,3% kann auch auf das Anzeigeverhalten der Geschädigten zurückgeführt werden. Trotz des neuen IT-Sicherheitsgesetz gibt es offensichtlich bei Unternehmen oder den Unternehmen, die zu den kritischen Infrastrukturen gehören eine Zurückhaltung bei Meldungen von Cyber-Angriffen. Diese mangelnde Anzeigebereitschaft mag zum einem in der Angst eines zu erwartenden Imageschäden begründet sein oder, wie im Fall des Cyberangriffs auf den Deutschen Bundestages, auch aus Angst vor forensischen Maßnahmen der Sicherheitsbehörden. Zudem machen Meldungen für die Geschädigten nur Sinn wenn es Aussicht auf einen Ermittlungserfolg gibt. Die gestiegene Aufklärungsquote um 3,4% gegenüber über Vorjahr zeigt, dass Cybercrime auch ein Kontrolldelikt ist. Der Geschädigte bzw. Anzeigende liefert den Täter zu seiner Anzeige oftmals mit. Vielfach jedoch gibt es keine weiterführenden Ermittlungsansätze. Länderübergreifende dynamische IP-Adressen lassen sich nicht zu konkreten Tatverdächtigen zuordnen und die oftmals damit verbundene notwenige Rechtshilfe mit dem Ausland dauert länger als ein "Hackerleben".

Neben Anzeigen ist es die Polizeipräsenz, die Straftaten verhindert und aufklärt. Dies gilt für die für die virtuelle Welt genauso wie für die reale Welt. Die Aussichten auf Ermittlungserfolge steigen zum einem mit einer stärkeren Präsenz der Polizei im Internet und zum anderem mit den Instrumenten die der Polizei dazu zur Verfügung stehen. Aktuell fehlen immer noch gesetzliche Regelungen zur Speicherung und Überwachung der individuellen Kennungen von Endnutzern. Dies kann nur durch eine gesetzliche Verpflichtung der Provider erreicht werden, ihre Zugangsdienstleistungen so zu gestalten, dass jederzeit und innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestspeicherfrist eine Identifizierung und Überwachung des verdächtigen Nutzers möglich ist.

Letztendlich bedarf es dringend die Einstellung und Ausbildung von Fachpersonal bei der Kriminalpolizei zur wirksamen Bekämpfung der Cybercrime!

Rückfragen bitte an:

BDK-Verband Bundeskriminalamt
Denny Vorbrücken
Telefon: +49 (0) 171 1646 784
E-Mail: denny.vorbruecken@bdk.de
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