Gernsheim (ots) - Am Montag, 08. August 2016 wurde um 22.00 Uhr in der Ortslage Gernsheim im Rahmen des 68. Rheinischen Fischerfestes ein Höhenfeuerwerk (bei Rhein-km 462) von der linken Uferseite her abgebrannt. Gemäß schifffahrtspolizeilicher Erlaubnis des Wasserschutzamtes Mannheim wurde ein Begegnungsverbot angeordnet. Des Weiteren wurde ein Stillliegeverbot für Kleinfahrzeuge und Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern verfügt. Die Verkehrsregelung entsprechend der schifffahrtspolizeilichen Erlaubnis wurde durch die Wasserschutzpolizeistation Gernsheim überwacht. Ein stillliegendes Gütermotorschiff wurde zu Beginn der Verkehrsmaßnahmen im Bereich des Begegnungsverbotes festgestellt. Der verantwortliche Schiffsführer weigerte sich den Bereich zu verlassen. Es erfolgten Anzeigen wegen diverser schifffahrtspolizeilicher Verstöße. Der Verlauf des Feuerwerks sowie die Sicherheit und Leichtigkeit des übrigen Schiffsverkehrs war zu keiner Zeit beeinträchtigt.
Rückfragen bitte an:
Wasserschutzpolizeistation Gernsheim
Rheinstr. 30
64579 Gernsheim
Tel.: 06258-93400