POL-TUT: Donaueschingen: Richtigstellung einer Pressemeldung – rechtmäßige Diensthandlung statt Betrug

19.08.2016 – 13:40

Schwarzwald-Baar-Kreis (ots) - In unserer Pressemeldung vom Mittwoch, dem 17. August, berichteten wir über einen "Betrüger", der sich gegenüber einer älteren Dame als Finanzbeamter ausgab und die Frau um einen dreistelligen Bargeld prellte. Mittlerweile stellte sich heraus, dass es sich im vorliegenden Sachverhalt tatsächlich um einen Mitarbeiter des Finanzamtes handelte, der im Rahmen einer rechtmäßigen Diensthandlung eine Steuernachzahlung erhob. Der älteren Dame war in der für sie außergewöhnlichen Situation offensichtlich nicht klar, dass ihr der Finanzbeamte tatsächlich eine Quittung ausgestellt und übergeben hatte, was letztlich dazu führte, dass die Angehörigen der Frau von einem Betrug ausgingen und Anzeige bei der Polizei erstatteten.

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