POL-FR: Rheinfelden: Versuchte Abzocke von Senioren – Fall von grenzüberschreitender Kriminalität – Polizei mahnt zur Vorsicht und sucht nach einer Gaststätte

01.09.2016 – 15:34

Freiburg (ots) - Rheinfelden: Versuchte Abzocke von Senioren - Fall von grenzüberschreitender Kriminalität - Polizei mahnt zur Vorsicht und sucht nach einer Gaststätte

Ein besonderer Fall von grenzüberschreitender Kriminalität beschäftigte Anfang der Woche die Polizei Rheinfelden/D und Rheinfelden/CH. Bislang unbekannte Betrüger versuchten mit einer besonders dreisten Masche, Senioren abzuzocken und ihnen ihr Vermögen abzunehmen. Dabei gingen die Täter raffiniert und professionell vor und wären beinahe ans Ziel gekommen, hätte ihnen eine aufmerksame Bankangestellte nicht im Weg gestanden. Die Täter lockten fünf ältere Damen und Herren aus dem Raum Bern/CH mit einem Gewinnversprechen und Geschenken (sog. "Kaffeefahrt") zu einer Fahrt nach Rheinfelden/D ein. Dort wurden die Senioren zu einem Mittagessen in eine Gaststätte eingeladen. Dabei wurde eine 83-jährige Teilnehmerin als Hauptgewinnerin eines Preisausschreibens genannt. Um in den Genuss des "Sofortgewinnes" über 480.000 Sfr. zu kommen, sollte die 83-Jährige eine Gewinnsteuer in Höhe von 25.000 Sfr. entrichten. Die beiden Betrüger fuhren anschließend mit den Senioren wieder über die Grenze nach Rheinfelden/CH, wo die Frau an einer Bank die 25.000 Sfr. abheben wollte. Dazu kam es nicht, weil die Bankangestellte misstrauisch wurde und die Polizei verständigte. Dies bemerkten die Täter, ließen die 83-Jährige zurück und fuhren davon. Die beiden Täter konnten nicht näher beschrieben werden. Sie sollen einen schwarzen Van gefahren haben. Der Polizei auf deutscher Seite ist es noch nicht gelungen, die Gaststätte, in der die Gruppe am Dienstag, 30.08.16, das Mittagessen einnahm, ausfindig zu machen. Nach ihr wird deshalb gesucht und die Betreiber werden gebeten, sich als Zeugen beim Polizeirevier Rheinfelden zu melden (07623-74040). Die Gaststätte dürfte sich im Bereich Rheinfelden/Grenzach-Wyhlen befinden.

Die Polizei nimmt den Fall zum Anlass, um wieder einmal auf die Gefahren im Zusammenhang mit sogenannten "Kaffeefahrten" hinzuweisen und gibt folgende Tipps:

Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben!

Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen gebührenpflichtige Sondernummern (gebührenpflichtige Sondernummern beginnen z.B. mit der Vorwahl: 0900..., 0180..., 0137...).

Lassen sie sich nicht von falschen Gewinnversprechen, Geschenken, "attraktiven Sonderaktionen" u.ä. blenden.

Weitere Informationen und Tipps, wie man sich vor Betrügern schützen kann, gibt es auf der Homepage www.polizei-beratung.de

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