FW-EN: Strohballenbrand in Schalksmühle – Feuerwehr Breckerfeld zur überörtlichen Hilfe im Einsatz

03.09.2016 – 09:12
FW-EN: Strohballenbrand in Schalksmühle - Feuerwehr Breckerfeld zur überörtlichen Hilfe im Einsatz
Etwa 550 Rundballen brannten in Schalksmühle

Breckerfeld (ots) -

Datum:		03.09.2016/ Uhrzeit:	02:59 Uhr/ Dauer:		ca. 3,5 Stunden/ Einsatzstelle:	Schalksmühle Huxhardt/ Einheiten:	Löschzug Breckerfeld, Löschgruppe Delle, Löschgruppe  Zurstraße / Rettungswagen (RTW) / Polizei/ Deutsches Rots Kreuz  (DRK)/ Technisches Hilfswerk (THW)/  Bericht (hb): Am frühen Samstagmorgen wurden der Feuerwehr  Breckerfeld brennende Strohballen im Bereich Wahnscheid gemeldet. Da  die Örtlichkeit nicht genau bekannt war, wurde ebenfalls die  Feuerwehr Schalksmühle alarmiert. Es stellte sich heraus, dass in Schalksmühle Huxhardt ein etwa 30 x  100 Meter großes Lager für Siloballen in Brand geraten war. Betroffen waren ca. 550 Rundballen. Die ersteintreffenden Einheiten aus Breckerfeld nahmen zum Schutz  angrenzender Bäume sofort 3 Angriffsleitungen vor, stellten die  Wasserversorgung zu einem etwa 500 Meter entfernten Hydranten her und leuchteten die Einsatzstelle aus. Da sich die Ballen auf freiem Feld  befanden, waren außer den Bäumen keine Gebäude oder anderes hiervon  bedroht. Mit Eintreffen der Feuerwehr Schalksmühle wurde die Einsatzstelle  zuständigkeitshalber an diese übergeben. Das Technische Hilfswerk  wurde ebenfalls alarmiert und übernahm die Ausleuchtung, sowie das  Auseinanderziehen der Strohballen mit einem Radlader, um eine  effektive Brandbekämpfung zu ermöglichen. Das DRK wurde mit der  Versorgung der Einsatzkräfte betraut. Für die Feuerwehr aus Breckerfeld endete der Einsatz nach Aufrüstung  der Fahrzeuge gegen 06:30 Uhr. Die Feuerwehr Schalksmühle ist zurzeit noch vor Ort. *** Bitte beachten Sie das beigefügte Bildmaterial. Dieses darf unter Angabe "Foto: Feuerwehr Breckerfeld" zweckgebunden für die  Publikation der vorstehenden Pressemitteilung verwendet werden. Jede  weitere Verwendung für redaktionelle Zwecke bedarf unserer  schriftlichen Genehmigung. *** 

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