Freiburg (ots) - In den Vormittagsstunden des heutigen Donnerstag, den 08.09.2016, kontrollierten die Verkehrsüberwachungsspezialisten der Verkehrspolizeidirektion Freiburg auf der Autobahn A5 zwischen den Anschlussstellen Teningen und Freiburg-Nord die Kleintransporter, welche oft in der Handwerkerbranche oder im gewerblichen Güterverkehr als Schnell- und Eiltransporte eingesetzt werden auf deren Ladung und Gewichte. Im dreistündigen Kontrollzeitraum wurde auf dem Autobahnparkplatz mit der polizeieigenen "Wiegestraße" unter anderem ein sichtlich überladener Klein-Lastwagen aus Polen festgestellt. Der ukrainische Fahrer war mit dem überschweren Transportauftrag auf dem Weg von einer Firma im Schwarzwald nach Holland. Da das zulässige Gesamtgewicht des Transporters um nahezu eine Tonne bzw. 23 Prozent überschritten worden war, wurde die Weiterfahrt untersagt. Außerdem muss im vorliegenden Fall davon ausgegangen werden, dass der verantwortliche Transportunternehmer sich hierdurch eine zusätzliche Fahrt zum Abladeort einsparen wollte. In Anlehnung an die allgemein anerkannte Transportkostenberechnung wurde ein Verfallsbetrag in Höhe von mindestens 325,- Euro errechnet und vom Betroffenen bezahlt.
Ein als Werkstattwagen dienender Transporter aus Frankreich war ebenfalls um knapp 23 Prozent überladen und musste zum Umladen der schweren Werkzeuge ein Ersatzfahrzeug aus dem Elsass beordern. Außerdem wurde ein deutscher 18 Tonnen schwere Transport-Lkw mit Anhänger aus dem Verkehr gezogen, weil das Gespann aufgrund der ungleichen Verteilung der Ladung mittig völlig durchhing. Wie an der Kontrollstelle festgestellt, war die Hinterachse des Lkw um 13 Prozent zu schwer und am Anhänger das zulässige Gesamtgewicht um 18 Prozent überschritten. Die max. Stützlast des Anhängers von 1.000 kg war sogar um sage und schreibe 1.740 kg oder 174 % überschritten. Zu allem Übel hin war am marode wirkenden Anhänger auch noch die Feststellbremse wirkungslos, das Kupplungsmaul verschlissen und zwei tragende Quertraversen am Aufbau durchgerostet. Ein hinzugezogener Kfz-Sachverständiger bestätigte diese Mängel, weshalb die Weiterfahrt nur noch unbeladen möglich war. Auch hier waren deshalb zeitaufwendiges Umladen auf ein Ersatzfahrzeug, sowie eine Anzeigenaufnahme durch die Polizei die weiteren Folgen.
pv
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