Muggensturm (ots) - Gegen 9.30 Uhr am Montag bemerkte ein Sattelzugfahrer von der B3 kommend in der Hauptstraße, dass er aufgrund der Gesamthöhe seines Gespanns nicht in die dortige Unterführung einfahren darf. Beim anschließenden Rangieren mit seinem LKW beschädigte er die dort befindliche Höhenbegrenzung. Die Beamten des Reviers Rastatt notierten einen Sachschaden in Höhe von 1200 Euro.
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