Freiburg (ots) - Eine Pkw-Fahrerin wollte von der L170 auf die B500 abbiegen. Sie ordnete sich dabei irrtümlich falsch ein und achtete dabei nicht ausreichend auf den Verkehr auf der bevorrechtigten B500. Sie kollidierte in der Folge mit einem in Richtung Feldberg-Bärental fahrenden Pkw. Dieser wurde durch die Kollisionswucht um die eigene Achse gedreht, wobei ein dritter Pkw auf dem Linksabbiegestreifen in Richtung L 170 gestreift und beschädigt wurde. Alle Unfallbeteiligten wurden vorsorglich durch den Rettungsdienst zur näheren Untersuchung in ein Krankenhaus transportiert. Die Fahrerin und Beifahrerin des in Richtung Bärental fahrenden Fahrzeugs, als auch der Fahrer des Pkw auf dem Linksabbiegestreifen wurden nach vorläufigen Erkenntnissen leicht verletzt und konnten das Krankenhaus nach ambulanter Versorgung wieder verlassen. Es entstand Sachschaden in fünfstelliger Höhe. Gegen die 78-jährige Unfallverursacherin wurde ein Ermittlungsverfahren wegen fahrl. Körperverletzung eingeleitet. Es wurde durch die Staatswaltschaft die Erhebung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 3000,- EUR angeordnet.
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