POL-AA: Polizeipräsidium Aalen: Polizei warnt vor Enkeltrick-Anrufen

23.09.2016 – 12:52

Aalen (ots) - Rems-Murr-Kreis/Ostalbkreis: Mehrere Enkeltrick-Anrufe

Am Donnerstagnachmittag gingen in zwei Haushalten in Schwaikheim sowie einem Haushalt in Aalen-Dewangen sogenannte Enkeltrick-Anrufe ein. In Dewangen sowie einem Schwaikheimer Fall wurden die Haushalte von einer unbekannten Frau angerufen, die sich als Verwandte ausgab und dringend Geld für ein anstehendes Immobiliengeschäft brauche. Sie verlangte in beiden Fällen die Überlassung von über 20.000 Euro Bargeld. Die 72-jährige Dewangerin schöpfte schnell Verdacht, dass es sich um einen Betrugsversuch handelt und verständigte richtigerweise die Polizei. Bei dem Fall einer 81-jährigen Schwaikheimerin ist es wohl nur der Umsicht einer Taxifahrerin zu verdanken, dass die Seniorin nicht um den fünfstelligen Betrag erleichtert wurde. Die Taxifahrerin hatte die Frau zu zwei Banken gefahren, wo sie den zuvor geforderten Geldbetrag abhob. Im Gespräch mit ihr schöpfte auch die Taxifahrerin Verdacht und verständigte über ihre Zentrale die Polizei. Diese konnte schließlich die 81-Jährige davon überzeugen, dass nicht wie vorgegaukelt eine angebliche Angehörige bei ihr angerufen hatte, sondern dass es sich um eine Betrugsmasche handelt. In dem zweiten Schwaikheimer Fall wurde eine 52-Jährige schnell misstrauisch, als sie einen Anruf von einem Mann bekam, der sich als Freund der Familien ausgab und ebenfalls wegen eines Immobiliengeschäfts Geld verlangte. Auch diese Bürgerin reagierte richtig, ging nicht auf die Forderungen ein verständigte die Polizei. Bei den Enkeltrick-Anrufen handelt es sich um eine bekannte Betrugsmasche, bei der die Täter meist ältere Bürger anrufen, sich als Enkel oder andere Verwandte ausgeben, Notlagen vortäuschen und meist hohe Geldbeträge fordern. Die Übergabe des Geldes soll dabei regelmäßig an eine andere Person erfolgen, die als Kurier diene, da der Verwandte anscheinend verhindert sei.

Die Polizei rät dringend, bei solchen Anrufen nicht auf die Forderungen einzugehen, sich gegebenenfalls die Anrufnummer zu notieren und sich bei dem vorgegebenen Verwandten rück zu versichern. In der Regel fliegt spätestens zu diesem Zeitpunkt die Betrugsmasche auf. Zudem wird geraten, zeitnah die nächste Polizeidienststelle zu verständigen.

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