Freiburg (ots) - In den Morgenstunden des heutigen Mittwoch, dem 28. September 2016, kontrollierten die Verkehrsüberwachungsspezialisten der Verkehrspolizeidirektion Freiburg gemeinsam mit der Verkehrspolizei der Kantonspolizei Basel-Stadt auf der Autobahn A5 zwischen den Anschlussstellen Teningen und Riegel die Kleintransporter, welche oft zum Auslieferverkehr oder in der Handwerkerbranche bzw. im gewerblichen Güterverkehr als Schnell- und Eiltransporte eingesetzt werden auf deren Ladung und Gewichte. Im dreistündigen Kontrollzeitraum wurden auf dem Kontrollplatz mit der polizeieigenen "Wiegestraße" von den insgesamt 24 kontrollierten Fahrzeugen elf Lkw-Fahrer mit ihren viel zu schweren Transportern festgestellt. Hierbei wurden ein Klein-Lkw mit Umzugsgüter auf dem Weg von Griechenland nach Norddeutschland verwogen, dessen zul. Gesamtgewicht von 2515 kg um sage und schreibe 45 Prozent bzw. 1200 kg überschritten war. Ein noch höherer Überschreitungswert wurde bei einem Gespannfahrzeug festgestellt, dessen Anhänger mit einer Baggerkralle beladen war. Durch die ungleiche Verteilung der Ladung war die max. Stützlast um gar 280 % überschritten. Die Folge waren natürlich Anzeigenaufnahme mit Bußgeldbescheiden bis 460 Euro und die Untersagung der Weiterfahrt. Anders sah es bei einer Überladungsfahrt (25,1 %) im grenzüberschreitenden gewerblichen Güterverkehr aus. Hier wurde das Instrument der Vermögensabschöpfung angewandt. Die Anwendung der Vermögensabschöpfung ist für solche Fälle geschaffen worden damit sich auch Ordnungswidrigkeiten nicht lohnen sollen. Nach erfolgter Gewinnberechnung auf Grundlage der allgemein anerkannten Transportkostenberechnung wurde in diesem Fall hinsichtlich der Gewinn- u. Vermögensabschöpfung ein vielfach höherer Kostensatz, in diesem Fall 800 Euro, als das zu erwartende Bußgeld von dem ungarischen Transportunternehmer erhoben. Außerdem kamen zeitaufwendiges Umladen auf ein Ersatzfahrzeug bzw. Zwischenlagerung in einer Lkw-Werkstätte hinzu. Des Weiteren wurde ein Klein-Lkw mit einem Autotransportanhänger aus Nordbaden überprüft, dessen Bremsanlage defekt war. Die Auflaufbremse war schon bei der Einfahrt in die Kontrollstelle hörbar ohne Bremswirkung. Bei einer anschließenden Überprüfung bei einer Kfz-Prüfstelle wurde dieser erhebliche Mangel bestätigt. Die Folgen waren hier Kostenerhebung für die polizeiliche Begleitung, Bußgeldbescheid i.H.v. 120 Euro und Verbringung in eine Reparaturwerkstatt.
Die gemeinsamen Kontrollaktivitäten zwischen der Verkehrspolizei Freiburg und Kantonspolizei Basel-Stadt werden seit mehreren Jahren wechselseitig durchgeführt und dienen dem Erfahrungs- und Meinungsaustausch.
pv/ff
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