Lahr (ots) - Dass Zweiräder keine Knautschzone haben, musste am Samstagnachmittag der 56-jährigeFahrer eines Rollers am eigenen Leib erfahren. Der Mann fuhr auf der Kaiserstraße stadteinwärts und wollte einen vor ihm fahrenden VW-Touran überholen. Als er auf Höhe des Touran war, bog dessen 68-jähriger Fahrer unvermittelt nach links in die Liebensteinstraße ab. Hierbei kollidierten die Fahrzeuge miteinander. Der Rollerfahrer stürzte auf die Straße und zog sich ein Schlüsselbeinbruch und eine Verletzung am Fuß zu. Er wurde ins Klinikum Lahr eingeliefert. Der Autofahrer blieb unverletzt. An den Fahrzeugen entstand ein Gesamtschaden in Höhe von 2000 Euro. Beide Unfallbeteiligten werden angezeigt. Der Rollerfahrer wegen Überholen trotz unklarer Verkehrslage, der Autofahrer, weil er beim Linksabbiegen weder geblinkt hat, noch seiner doppelten Rückschaupflicht nachgekommen ist. /br
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