Tuttlingen (ots) - Die Polizei warnt vor Enkeltrickbetrügern! Beim sogenannten Enkeltrick versuchen dreiste Betrüger, die sich als Verwandte ausgeben, gutgläubige Senioren um ihr Erspartes zu bringen.
In Nendingen ereignete sich, wie jetzt bekannt wurde, bereits am vergangenen Freitag ein Fall, bei dem eine Seniorin um ihr Erspartes gebracht wurde. Eine unbekannte Frau rief bei einer Seniorin in Nendingen an. Sie gab sich als nahe Verwandte aus und erklärte, dass sie gerade beim Notar sei und für den Kauf einer Wohnung dringend mehrere Zehntausend Euro benötige. Die Seniorin erkannte die Betrugsmasche leider nicht und ging auf die Bitte der vermeintlichen Verwandten, die anbot, das Geld in der darauffolgenden Woche wieder zurückzuzahlen, ein. Sie hob kurz nach dem Telefonat von ihrem Sparbuch einen fünfstelligen Betrag ab und übergab das Geld wenig später an ihrem Wohnort einem vermeintlichen "Notar", der in Wahrheit der Komplize der Anruferin ist. Der Schwindel flog erst diese Woche auf, nachdem das Geld von der vermeintlichen Verwandten nicht wieder zurücküberwiesen wurde.
Die Kriminalpolizei Tuttlingen (07461 941-0) ermittelt nun in diesem Fall und sucht Zeugen, die den angeblichen "Notar" vergangenen Freitag, 07.10.2016, zwischen 11.00 Uhr und 12.00 Uhr, in Nendingen, insbesondere im Bereich der Altentalstraße, beobachtet haben könnten.
Der Mann wird wie folgt beschrieben: etwa 50 Jahre alt und 175 Zentimeter groß, rundliches Gesicht, kein Bart, keine Brille, leichter Bauchansatz. Der Mann sprach mit hiesigem Dialekt und trug eine dunkle hüftlange Winterjacke und eine braune Schiebermütze aus Wolle.
Für die Polizei ist insbesondere von Interesse, ob der Mann in Verbindung mit einem Fahrzeug gesehen wurde, oder ob in den letzten Tagen verdächtige Fahrzeuge aufgefallen sind. Des Weiteren bittet die Kriminalpolizei Personen, die in der vergangenen Zeit ähnliche Anrufe erhalten haben, sich zu melden.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei auf folgendes hin und rät:
- Oft rufen Unbekannte bei ihren Opfern an und fragen "Na, weißt du wer dran ist...?". Nennt das Opfer dann einen Namen, wird dieser vom Anrufer übernommen und das Opfer glaubt mit einem Verwandten zu sprechen.
- Seien sie grundsätzlich misstrauisch, wenn sie von Personen angerufen werden, die nicht sofort sagen, wer sie sind und die ihren Namen nicht selbst nennen.
- Äußerste Vorsicht ist geboten, wenn sich Anrufer am Telefon als Verwandte oder Bekannte ausgeben, die Sie als solche nicht erkennen. Erfragen Sie beim Anrufer Dinge, die nur der richtige Verwandte/Bekannte wissen kann.
- Lassen Sie sich vom Anrufer die Telefonnummer geben und überprüfen Sie diese mit den ihnen bekannten Nummern.
- Lassen sie sich von ihm oder ihr nicht bedrängen und unter Druck setzen.
- Geben Sie nie Details zu Ihren familiären und finanziellen Verhältnissen preis.
- Besprechen Sie sich nach einem Anruf mit finanziellen Forderungen mit Familienangehörigen.
- Rufen Sie den vom Anrufer vorgegebenen Verwandten unter der ihnen bekannten Telefonnummer an und lassen Sie sich den Sachverhalt bestätigen.
- Übergeben Sie niemals Geld an ihnen unbekannte Personen. - Informieren Sie sofort die Polizei, wenn Ihnen eine Kontaktaufnahme verdächtig vorkommt. Verwenden sie für die Meldung die Notrufnummer 110.
- Erstatten sie in jedem Fall, auch wenn es zu keinem Schaden kommt, Anzeige bei der Polizei. Denn nur auf die Delikte, die uns bekannt werden, können wir reagieren.
Weitere Informationen erhalten sie umfassend und kostenlos bei ihrer örtlichen kriminalpolizeilichen Beratungsstelle.
Rückfragen bitte an:
Stephan Stitzenberger
Polizeipräsidium Tuttlingen
Pressestelle
Telefon: 07461 941-112
E-Mail: tuttlingen.pp.stab.oe@polizei.bwl.de
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