LKA-BW: Horror-Clowns: Bloßes Erschrecken kann auch strafbar sein.

Landeskriminalamt Baden-Württemberg [Newsroom]
Stuttgart (ots) - Polizei informiert über Konsequenzen und Strafverfolgung von so genannten Horror-Clowns / Bevölkerung erhält Tipps für Verhalten im Ernstfall. Den vollständigen Inhalt der aktuellen Pressemitteilung des PROGRAMMS POLIZEILICHE ... Lesen Sie hier weiter...

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