POL-MA: Mannheim/Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis: Horror-Clowns – Bloßes Erschrecken kann auch strafbar sein! – Tipps für Verhalten im Ernstfall

25.10.2016 – 14:44

Mannheim/Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis: (ots) - Horror-Clowns: Bloßes Erschrecken kann auch strafbar sein! Polizei informiert über Konsequenzen und Strafverfolgung von so genannten Horror-Clowns / Bevölkerung erhält Tipps für Verhalten im Ernstfall

Die Polizei ist durch die vielen Zwischenfälle alarmiert, in denen so genannte Horror-Clowns Straftaten begangen haben. Dazu zählen Vandalismus, Nötigungen oder Körperverletzung. Die Behörden werden jeden Zwischenfall konsequent verfolgen. Die Täter müssen mit empfindlichen Strafen rechnen, darüber hinaus stehen solchen Tätern auch mögliche Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderungen der Opfer ins Haus.

Clown-Sein hat Grenzen: Wer Menschen verfolgt, nötigt oder angreift, macht sich strafbar. Auch bloßes Erschrecken kann strafrechtlich relevant sein, wenn sich Erschreckte dabei verletzen oder in lebensgefährliche Situationen geraten, beispielsweise wenn sie in Panik auf die Straße laufen.

Konsequenzen für Täter

   - Eine versuchte Körperverletzung ist eine Straftat. Wer Menschen       auch nur zum Schein mit Hammer, Messer oder sonstigen       Gegenständen bedroht, muss mit Strafverfolgung rechnen, gerade       wenn die betroffene Person durch den Angriff einen Schock       erleidet.    - Vandalismus und Sachbeschädigung sind Straftaten. Zusätzlich zur      Strafverfolgung müssen Täter in der Regel entstandene Schäden       ersetzen.    - Ferner gab es Fälle, bei denen Clowns ihre "Opfer" in       gefährliche Situationen im Straßenverkehr brachten. Auch diese       werden konsequent strafrechtlich oder straßenverkehrsrechtlich       geahndet. 

Empfehlungen für die Bevölkerung

In diesem Zusammenhang informiert die Polizei die Bevölkerung über das Verhalten im Ernstfall. Wir appellieren daran, bei einer Begegnung mit einem Horror-Clown besonnen zu handeln. Denn in den meisten Fällen handelt es sich schlicht um schlechte Scherze.

   - Versuchen Sie dem Clown aus dem Weg zu gehen.    - Provozieren Sie den Clown nicht.    - Wenn Sie verfolgt werden, rufen Sie sofort die Polizei.    - Wenn Sie bedroht oder körperlich angegangen werden, fordern Sie       Umstehende direkt zur Hilfe auf. Erstatten Sie auf jeden Fall       Anzeige bei der Polizei.    - Helfen Sie auch, wenn Sie bedrohliche Situationen oder       Straftaten in diesem Zusammenhang beobachten.    - Prägen Sie sich Tätermerkmale, die Fluchtrichtung sowie weitere       Details ein und stellen Sie sich der Polizei als Zeuge zur       Verfügung.    - Auch wenn Sie persönlich nicht in Gefahr sind, aber bedrohliche       Gruppen solcher Clowns beobachten, informieren Sie die Polizei       unter 110.    - Greifen Sie nicht zur Selbstjustiz und versuchen Sie nicht, den       Clown zu stellen. Dies ist Aufgabe der Polizei!    - Verbreiten Sie keine Falschmeldungen zu Horrorclowns über die       sozialen Netzwerke. Sie tragen nur zur Verunsicherung bei. 

Diese Pressemitteilung sowie weitere Informationen gibt es im Internet unter: www.polizei-beratung.de/presse

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