Meldungen über sog. „Horrorclowns“

Meldungen über sog. „Horrorclowns“ NIEDERBAYERN: Bei verschiedenen niederbayerischen Polizeidienststellen gingen wieder Meldungen über sog. „Horrorclowns“ ein.
Am Mittwoch (26.10.2016) gingen in den späten Abendstunden bei mehreren Polizeidienststellen im Bereich Niederbayern Meldungen über sog. „Horrorclowns“ ein. In einem Fall stellte sich in Parkstetten plötzlich ein „Horrorclown“ einer 18-jährigen Spaziergängerin, die gerade mit ihrem Hund unterwegs war, zunächst in den Weg. Da sie vom Clown anschließend verfolgt wurde, fing die 18-jährige an zu laufen und stürzte dabei. Die Spaziergängerin wurde nicht verletzt. Der Clown konnte unerkannt entkommen.

In einem weiteren Fall im Stadtbereich von Regen meldeten mehrere Verkehrsteilnehmer einen Pkw, der mit drei „Horrorclowns“ besetzt war. Über das Kennzeichen konnte der Fahrer und die zwei Insassen ermittelt werden. Die drei Personen wurden von den Polizeibeamten über ihr Tun entsprechend belehrt.

In drei weiteren Fällen wurden von besorgten Bürgern im Bereich Aham, Johanniskirchen und Eggenfelden ebenfalls „Horrorclowns“ gemeldet.

Das Polizeipräsidium Niederbayern weist aufgrund der sich häufenden Zwischenfälle mit sog. „Horrorclowns“ darauf hin, dass dieses Phänomen auch Grenzen hat.
Bereits das bloße Erschrecken kann unter Umständen bereits strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wenn beispielsweise erschreckte Personen beim Weglaufen stürzen und sich verletzen.

Mögliche Konsequenzen für die Täter: Strafrechtliche Ermittlungen wegen Körperverletzungsdelikte, auch das Bedrohen nur „zum Schein“ etwa mit einem gefährlichen Gegenstand stellt eine Straftat dar, ebenso Sachbeschädigungen und Vandalismus.
Begangene Straftaten, Ordnungswidrigkeiten oder Sicherheitsstörungen im Zusammenhang mit den „Horrorclowns“ werden durch die Polizei konsequent verfolgt! Zudem müssen die Täter unter Umständen mit Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderung der Opfer rechnen.
Empfehlungen an die Bevölkerung: In der Regel handelt es sich einfach um einen schlechten Scherz. Wenn Sie verfolgt, bedroht oder auch körperlich bedrängt werden, rufen Sie Passanten zu Hilfe und verständigen Sie über Notruf „110“ die Polizei. Erstatten Sie in jedem Fall Anzeige bei der Polizei. Helfen Sie, wenn möglich, auch anderen, die in eine solche Situation geraten sind.
Medien-Kontakt: Pol.-Präs. Ndby., Presse-Team, Günther Tomaschko, KHK, 09421-868-1012
Veröffentlicht am 27.10.2016, 12.21 Uhr