Freiburg (ots) - Eine Anzeige wegen "Vortäuschen einer Straftat" droht einem 20 Jahre alten Mann, der zuvor der Polizei einen Angriff durch Horrorclowns geschildert hatte. Der alkoholisierte Mann gab an, dass er in der Nacht zum Samstag von fünf Horrorclowns auf Motorrollern verfolgt worden sei, einer von ihnen hätte einen Baseballschläger mitgeführt. Er sei von den fünf Männern gestellt worden, einer von ihnen hätte ihm sein Handy aus der Tasche gezogen und gestohlen. Er hätte sich zwar gewehrt, allerdings keine Chance gegen die Clowns gehabt. Nachdem sich in der Geschichte einige Ungereimtheiten zeigten und die Polizeibeamten Zweifel an dem geschilderten Geschehen äußerten, gab er den tatsächlichen Ablauf zu. Er war betrunken im Bereich der Gleisanlagen gestürzt und dürfte hierbei sein Smartphone verloren haben.
Wer auf diese Weise versucht, von seinem eigenen Unvermögen abzulenken und eine Straftat erfindet, macht sich selber strafbar. Das Strafgesetzbuch sieht hierfür eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor.
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