Offenburg (ots) - Halloween
In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November waren im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Offenburg im Zusammenhang mit der Ausübung des Halloweenbrauchtums keine außergewöhnlichen Einsätze zu verzeichnen. Straftaten sog. "Horror-Clowns" mussten seitens der Polizei nicht bearbeitet werden.
Rückfragen bitte an:Original-Content von: Polizeipräsidium Offenburg, übermittelt durch news aktuell
Polizeipräsidium Offenburg
Telefon: 0781-210
E-Mail: offenburg.pp@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/