POL-FR: Waldkirch: Gefälschte Konzertkarten / Elzach: Fahrerlaubnis nicht ohne Grund

03.11.2016 – 16:59

Freiburg (ots) - LANDKREIS EMMENDINGEN - (2 Meldungen) -

Waldkirch: Gefälschte Konzertkarten

Eine junge Frau aus Waldkirch dürfte nur kurze Zeit froh darüber gewesen sein, dass sie im Internet noch zwei Konzertkarten für ein bereits ausverkauftes Konzert in Frankfurt ergatterte. Vermutlich voller Vorfreude und mit dem Schnäppchen aus dem Internet in der Hand, war sie fast schon schockiert, als sie in Frankfurt an der Konzertkasse abgewiesen wurde. Dort stellte man nämlich fest, dass es sich bei den Karten um eine Fälschung handelte. Wie diese Geschädigte werden auch regelmäßig viele andere Opfer solcher Betrugsdelikte. Die Polizei rät zur Vorsicht und nach Möglichkeit dazu, Karten nur bei seriösen Anbietern zu kaufen.

Elzach: Fahrerlaubnispflicht nicht ohne Grund

Am Mittwoch war ein Jugendlicher im morgendlichen Berufsverkehr in der Dunkelheit mit einem Motorroller in Elzach auf der Freiburger Straße in Richtung Elzach Stadtkern unterwegs. Er bemerkte offensichtlich zu spät, dass der Verkehr vor ihm ins Stocken geraten war. Leider reichte es ihm nicht mehr rechtzeitig zu bremsen, so dass er auf den vor ihm stehenden Wagen auffuhr. Hierbei zog er sich Verletzungen zu. Den Sachschaden schätzt die Polizei auf mehrere tausend Euro. Bei der Unfallaufnahme stellte die Polizei fest, dass der junge Mann nicht im Besitz einer für diesen Roller erforderlichen Fahrerlaubnis ist. Seine sogenannte "Prüfbescheinigung" genügt lediglich zum Führen von Mofa-Rollern, die nicht schneller als 25 km/h sind. Nach derzeitigem Ermittlungsstand hatte der nun Beschuldigte sich den Roller ausnahmsweise für diese Fahrt geliehen, was sich leider schnell rächte. Die Polizei weist darauf hin, dass insbesondere vom Umstieg vom Mofa auf ein Kleinkraftrad oder höher motorisiertes Zweirad, unbedingt eine gewisse Fahrpraxis erforderlich ist, da die erreichbaren Geschwindigkeiten deutlich höhere Ansprüche an den Fahrer stellen. Auf den Jugendlichen kommen nun neben einem Strafverfahren auch Schadenersatzforderungen zu, deren Regelung eventuell mit der Versicherung zu Komplikationen führen könnte. Ferner gelangt auch der Eigentümer des Motorrollers zur Anzeige, weil er sein Gefährt nicht an jemanden verleihen darf, der die erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat.

rb

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