Freiburg (ots) - In der Nacht von Donnerstag auf Freitag (03./04.11.2016) wurde um 00.50 Uhr in Löffingen, in der Gutachstraße ein Pkw kontrolliert. Das Fahrzeug war der Streife des Polizeireviers Titisee-Neustadt infolge eines defekten Rücklichts aufgefallen. Bei der anschließenden Kontrolle fiel angesichts des offensichtlich zu geringen Abstands der Reifenlauffläche zu den Radläufen auf, dass der 24 jährige Fahrzeughalter ein Gewindefahrwerk hatte einbauen lassen. Beim ordnungsgemäßen Einparken des Pkw an der Kontrollstelle waren deutliche Schleifgeräusche der Räder wahrzunehmen. Die technische Veränderung durch den Einbau des Gewindefahrwerks war in den Fahrzeugpapieren nicht eingetragen, zumal das Fahrwerk offensichtlich für den Fahrzeugtyp nicht geeignet ist.
Aus diesen Gründen musste die Weiterfahrt untersagt werden. Die amtlichen Kennzeichen und die Zulassungsbescheinigung wurden beschlagnahmt und der Zulassungsstelle übersandt. Gegen den Betroffenen Fahrzeughalter wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
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Clemens Winkler
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