Müllheim (ots) - Am 07.11.2016 gegen 15:30 Uhr stellte die Autobahnpolizei einen osteuropäischen LKW fest, von dessen Ladefläche eine milchige Flüssigkeit austrat. Das aus Frankreich kommende Fahrzeug wurde kontrolliert und zunächst die Weiterfahrt untersagt, da die Angaben des Fahrers, es handle sich um Regenwasser, unglaubwürdig erschienen. Nach genauer Nachsicht der Ermittler und entsprechenden Rücksprachen mit der Sonderabfallagentur wurde klar, dass es sich bei der austretenden Flüssigkeit um ein wassergefährdendes Abfallprodukt aus der Aluminiumproduktion handelte. Gegen den Fahrzeugführer, Beförderer und Absender der Lieferung wurde ein Strafverfahren wegen unerlaubter, grenzüberschreitender Abfallbeförderung eingeleitet. Bislang kamen auf das Logistikunternehmen allein für die Umladung der Fracht in ein geeignetes Fahrzeug und für die Beseitigung der entstandenen Verunreinigungen Kosten von etwa 5000EUR zu. Das Strafverfahren ist hierbei noch nicht berücksichtigt.
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