POL-TUT: Kostenfalle – Polizei warnt erneut vor unseriösem Gewerberegister beziehungsweise einer übersandten Aufforderung zur Aktualisierung im „Deutschen Gewerbeverzeichnis“

09.11.2016 – 12:07

Bereich Polizeipräsidium Tuttlingen und darüber hinaus (ots) - Das Polizeipräsidium Tuttlingen warnt erneut vor einer Masche, bei welcher Geschäftsleute dazu animiert werden, einen bereits bestehenden Eintrag im "Deutschen Gewerbeverzeichnis - Ihr Branchenverzeichnis für Handel und Gewerbe Baden-Württemberg" zu aktualisieren beziehungsweise sich in einem nichtamtlichen Gewerberegister eintragen zu lassen.

In letzter Zeit gingen bei zahlreichen Geschäftsleuten und Firmen wieder Schreiben ein - auch per E-Mail - in welchem Gewerbetreibende gebeten wurden, bestehende Daten im "Deutschen Gewerbeverzeichnis - Ihr Branchenverzeichnis für Handel und Gewerbe Baden-Württemberg" zu aktualisieren beziehungsweise vorhandene Einträge zu korrigieren. In ähnlicher Art und Weise wurden Firmen schon Mitte des Jahres aufgefordert, sich in ein zentrales Gewerberegister eintragen zu lassen.

Mit dem Hinweis auf einen Fehler in einer Faxnummer oder der Aufforderung, Daten zu korrigieren beziehungsweise zu ergänzen versuchen die Versender der Schreiben mit dem Betreff "Eintragungsüberprüfung 2016 / korrigierte Faxnummer" oder auch "Branchenverzeichnis - Aktualisierung" die Empfänger zu verunsichern. Im Text des Anschreibens oder der Mail wird um eine Zusendung von korrigierten Daten gebeten. Man müsse (bei einer erhaltenen E-Mail) lediglich die angehängte PDF-Datei ausgefüllt an die angegebene Faxnummer schicken. Angeblich werden dann die Daten auch korrekt ins Register "Deutsches Gewerbeverzeichnis - Ihr Branchenverzeichnis für Handel und Gewerbe Baden-Württemberg" übernommen.

Durch die Rücksendung wird jedoch ein kostenpflichtiger Vertrag geschlossen.

Die Schreiben beziehungsweise die E-Mails mit Anlagen können in Form und Stil so gehalten sein, als seien diese von einer Behörde verfasst worden. Dies ist jedoch nicht der Fall. Auch besteht keine gesetzliche Verpflichtung für einen entsprechenden Eintrag oder eine vorgegebene Aktualisierung.

Füllen Sie die Faxantwort nicht aus und schicken Sie diese nicht zurück! Sollten Sie bereits auf diese Masche hereingefallen sein, so suchen Sie gegebenenfalls und zeitnah eine Rechtsberatung auf und informieren Sie die Polizei vor Ort.

Rückfragen bitte an:

Dieter Popp
Polizeipräsidium Tuttlingen
Pressestelle
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E-Mail: tuttlingen.pp.stab.oe@polizei.bwl.de
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