Düsseldorf (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf und des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen (LKA NRW):
Die Schwerpunktabteilung für Wirtschaftsstrafsachen der Staatsanwaltschaft Düsseldorf führt seit Mitte 2014 ein Ermittlungsverfahren wegen Betruges zum Nachteil von Sozialversicherungsträgern. Die polizeilichen Ermittlungen hat das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen unter Beteiligung des Zolls und der Steuerfahndung übernommen.
Das Ermittlungsverfahren richtet sich derzeit gegen mehr als 200 Beschuldigte. Diesen wird vorgeworfen, insbesondere in den Jahren 2015 - 2016 in betrügerischer Absicht und organisierter Form tatsächlich nicht erbrachte ambulante Pflegeleistungen abgerechnet beziehungsweise dazu Hilfe geleistet zu haben. Die Abrechnungen erfolgten durch mehrere Pflegedienste. Erste Ergebnisse deuten darauf hin, dass Gelder in Höhe von 7 Millionen Euro über mehrere Scheinfirmen aus den Pflegediensten herausgezogen worden sind. Beteiligte Pflegedienste sind in Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen ansässig. Beschuldigt sind auch Patienten und Pflegedienstdienstmitarbeiter. Im Rahmen der Ermittlungen wird zudem geprüft, ob Pflegedienstmitarbeiter illegal beschäftigt wurden.
Am 20. September 2016 haben umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen an 108 Objekten stattgefunden. Durchsucht wurden Wohn- und Geschäftsräume. Dabei waren acht Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, 469 Polizistinnen und Polizisten, 13 Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder und 16 Zollbeamtinnen und Zollbeamte im Einsatz. Im Rahmen der Maßnahmen sind umfangreiche Beweismittel sichergestellt worden. Insgesamt wurden mehrere hundert Umzugskartons mit Akten und etwa 70 Terabyte an digitalen Daten sichergestellt. Zwei unbrauchbar gemachte Langwaffen, Typ Kalaschnikow, sowie zwei weitere halbautomatische Waffen mit entsprechender Munition wurden eben-falls sichergestellt. Letztgenannte werden derzeit kriminaltechnisch untersucht.
Gegen drei Hauptbeschuldigte, eine deutsch-ukrainische Staatsangehörige, eine deutsche Staatsangehörige und einen deutschen Staatsangehörigen, konnten die vorliegenden Haftbefehle vollstreckt werden.
Der vierte Hauptbeschuldigte, ein deutscher Staatsangehöriger, wurde aufgrund der guten internationalen Zusammenarbeit am Montag, den 7. November 2016 in Moskau verhaftet. Zielfahnder des LKA NRW hatten über den BKA-Verbindungsbeamten den entscheidenden Hinweis aus der Ermittlungskommission an die Moskauer Polizei gegeben.
Die Auswertung der sichergestellten Gegenstände dauert an und wird noch längere Zeit in Anspruch nehmen.
Um die Ermittlungen nicht zu gefährden, können weitere Einzelheiten nicht mitgeteilt werden.
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