Freiburg (ots) - Ein Ehepaar aus Laufenburg hat im Internet über einen großen Onlineversandhandel ein interessantes Angebot für einen Kühlschrank gefunden. Der Verkäufer wurde daraufhin von den Eheleuten per E-Mail kontaktiert. Der unbekannte Verkäufer gab glaubhaft an, die gewünschte Ware zu besitzen und liefern zu können. Das Laufenburger Ehepaar erhielt sodann eine angeblich von dem bekannten Onlineversandhandel stammende E-Mail mit Kontodaten. Auf das dort genannte Konto wurde der Kaufpreis in Höhe von knapp 1000 Euro überwiesen, ohne dass die gewünschte Ware ausgeliefert war. Der bestellte Kühlschrank ist auch nie bei den Käufern angekommen.
Eine Nachfrage der Eheleute bei dem Onlineversandhandel ergab dann, dass dort niemals Geld eingegangen ist. Weitere Nachforschungen über die eigene Hausbank ergaben, dass das Geld auf ein Konto in Osteuropa überwiesen worden ist. Die bislang unbekannten Betrüger haben offenbar die Internet-Plattform des bekannten Onlinehändlers für ihre illegalen Machenschaften genutzt. Sie haben nicht existente Waren zu einem günstigen Preis angeboten, nach Erhalt der Kaufsumme aber nicht geliefert. Der Ermittlungsdienst beim Polizeirevier Bad Säckingen hat die Ermittlungen in diesem Fall aufgenommen.
Damit Sie ihr Schnäppchen nicht teuer zu stehen kommt, warnt die Polizei vor unseriösen Angeboten im Internet und empfiehlt:
- Lassen Sie ein gesundes Misstrauen walten.
- Informieren Sie sich bei seriösen, unabhängigen Stellen, z.B. einer Verbraucherzentrale. Dort gibt es auch Hinweise auf aktuelle Betrugsmaschen.
- Vergleichen Sie die Preise mit denen anderer Anbieter.
- Prüfen Sie insbesondere solche Angebote genau, bei denen Sie in finanzielle Vorleistungen treten müssen ("Vorkasse"). Es sollte der Grundsatz gelten: Erst die Ware, dann das Geld.
- Versuchen Sie am besten, eine Lieferung auf Rechnung zu erreichen.
Weitere Infos finden Sie unter: www.polizei-bw.de www.vzbv.de www.bsi-fuer-buerger.de
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