Freiburg (ots) - Am 05.12.2016, um 10:25 Uhr konnte eine Streife des Polizeireviers Titisee-Neustadt in der Titiseestraße ein Fahrzeug eines Gewerbetreibenden anhalten und näher überprüfen. Das Fahrzeug wurde von einem 32-jährigen Mann gesteuert, der den Beamten bereits wegen vorausgegangenem Fahrens ohne Fahrerlaubnis bekannt war. Vor Ort zeigte der 32-Jährige einen ausländischen Führerschein, der jedoch aufgrund einer bereits ergangenen behördlichen Verfügung der Fahrerlaubnisbehörde innerhalb der Bundesrepublik Deutschland vom Fahrzeugführer nicht gebraucht werden darf. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass ein behördlich angebrachter Vermerk auf dem Dokument entfernt worden war. So sieht sich der 32-Jährige neben einer Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis auch mit einem Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung konfrontiert. Das Fahrzeug wurde am Kontrollort abgestellt und konnte danach von einem Berechtigten weitergefahren werden.
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Clemens Winkler
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