Freiburg (ots) - LANDKREIS EMMENDINGEN
Immer wieder kommt es vor, dass Autobesitzer öffentliche Parkplätze dafür nutzen, ihren nicht mehr zugelassenen Pkw dort abzustellen. Ohne im Besitz einer gesondert zu beantragenden Erlaubnis zu sein, dürfen nicht zugelassene Autos oder Krafträder nicht in den öffentlichen Verkehrsraum gestellt werden. Insbesondere an hoch frequentierten Parkplätzen, wie im vorliegenden Fall am Bahnhof Denzlingen, ist in solchen Fällen schnell ein hohes Bußgeld fällig.
rb
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