Polizeipräsidium Tuttlingen (ots) - Die Polizei warnt vor einer Betrugsmasche zum Nachteil von Unternehmen. Bei dieser Masche, die "CEO-Fraud", "fake president" oder auch "Geschäftsführertrick" genannt wird, geben sich die Täter als Chef oder Geschäftsführer (CEO) des Unternehmens aus und veranlassen einen Unternehmensmitarbeiter zum Transfer eines größeren Geldbetrages ins Ausland.
Wie können die Täter sich als Chef oder Geschäftsführer ausgeben?
Die Täter sammeln im Vorfeld jede Menge Informationen über das anzugreifende Unternehmen. Anschließend können sie sich mit Hilfe hausinterner Telefondurchwahlen und persönlichen E-Mail-Adressen als Geschäftsführer, Handelspartner oder hoher Angestellter ausgeben. Im weiteren Verlauf gaukeln sie dem Mitarbeiter, der eine Zahlungsberechtigung für das Unternehmen hat, einen Firmenkauf oder eine angebliche Geschäftsübernahme vor, sodass diese zu einem (dringenden) Geldtransfer bewegt werden. Die Gelder sollen meist nach Asien oder Osteuropa überwiesen werden. Oft geschieht die Bitte, das Geld zu überweisen, wenn der eigentliche Geschäftsführer außer Haus ist.
Wie gelangen die Täter an die Informationen über die Unternehmen?
Diese erhalten sie über Werbebroschüren, das Internet, das Handelsregister, über Karriereportale oder auch über soziale Netzwerke. So gelangen sie an wichtige Informationen, die sie im späteren Verlauf zur Manipulation der Opfer nutzen.
Sind Fälle beim Polizeipräsidium Tuttlingen bekannt?
Die beschriebene Betrugsmasche ist ein bundesweites Phänomen. Auch beim Polizeipräsidium Tuttlingen sind in den vergangenen Tagen und Wochen Fälle bekannt geworden, wonach versucht wurde, auf die beschriebene Weise Geld ins Ausland zu locken. In den meisten Fällen reagierten die Betroffenen richtig: sie erkannten den Schwindel und verständigten die Polizei. Es sind jedoch auch wenige Fälle bekannt, bei denen es zu Überweisungen kam. Hier ermittelt die Kriminalpolizei.
Wie kann man sich vor dieser Masche schützen?
Achten Sie darauf, welche Informationen über Ihr Unternehmen öffentlich sind, beziehungsweise wo und was Sie und Ihre Mitarbeiter im Zusammenhang mit Ihrem Unternehmen publizieren.
Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter hinsichtlich des beschriebenen Betrugsphänomens und dahingehend, keine hausinternen Telefondurchwahlen oder persönliche E-Mail-Adressen der Geschäftsführung oder der Zahlungsberechtigten preiszugeben.
Führen sie bei ungewöhnlichen Zahlungsanweisungen eine Plausibilitätsprüfung durch, indem sie beispielsweise die Zahlungsaufforderung über Rückruf oder schriftliche Rückfrage beim Auftraggeber oder über eine Kontaktaufnahme mit der Geschäftsleitung oder dem Vorgesetzten verifizieren. Hierbei ist zu beachten, dass die Täter häufig dann zuschlagen, wenn der eigentliche Vorgesetzte / Chef nicht im Haus ist. Führen Sie deshalb klare Abwesenheitsregelungen und interne Kontrollmechanismen ein.
Seriöse Anrufer können sich durch Angabe eines tatsächlich existierenden Aktenzeichens oder einer Rechnungsnummer legitimieren.
Gehen Sie in sozialen Netzwerken und Karriereportalen restriktiv mit persönlichen Daten um. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie in leitender Funktion eines Unternehmens tätig sind oder über Zahlungsberechtigungen verfügen.
Wenden Sie sich bei Auffälligkeiten und Fragen an die Polizei.
Weitere Informationen erhalten Sie über das Landeskriminalamt Baden-Württemberg und unter https://www.polizei-bw.de/Dienststellen/LKA/Seiten/Warnmeldungen.aspx.
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Stephan Stitzenberger
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