LKA-MV: Sicher auf Online-Geschenkejagd gehen

09.12.2016 – 12:01

Rampe (ots) - Große Rabattaktionen locken mittlerweile in der Vorweihnachtszeit nicht nur im Einzelhandel, sondern auch beim Online-Shopping. Auf der Suche nach passenden Weihnachtsgeschenken ein paar Euros sparen - warum nicht? Doch bei offensichtlich zu billig erscheinenden Markenprodukten ist oft Vorsicht geboten! Denn ein Angebot, das zu verlockend ist, um wahr zu sein, ist es häufig auch nicht. Oft ist die Ware in solchen Fällen gefälscht, minderwertig oder kommt gar nicht erst an. Allein im Jahr 2015 wurden 1.738 Fälle von Warenbetrug über das Internet in Mecklenburg-Vorpommern zur Anzeige gebracht.

Um nicht auf einen unseriösen Verkäufer hereinzufallen, sollten folgende Tipps beachtet werden:

Bereits vor dem Kauf sollten die angebotene Ware, aber auch der Verkäufer genau unter die Lupe genommen werden. Lesen Sie die Artikelbeschreibung vollständig und sorgfältig durch und prüfen Sie auch die dazugehörigen Fotos. Sollte die Darstellung unvollständig oder zweideutig sein, erkundigen Sie sich schriftlich beim Verkäufer. Informieren Sie sich auch über den Verkäufer selbst, beispielsweise über Bewertungsprofile o. Ä. Seien Sie kritisch bei Verkäufern, die erst wenige positive oder in jüngster Zeit negative Bewertungen aufweisen. Achten Sie bei gewerblichen Anbietern auf die sogenannten Gütesiegel. Die Initiative D 21 (siehe www.internet-guetesiegel.de) unterstützt derzeit die Gütesiegel der Trusted Shops, internet privacy standards, EHI Geprüfter Onlineshop und S@fer Shopping. Bedenken Sie aber, dass Gütesiegel auch missbräuchlich verwendet werden können. Sehen Sie sich daher auch das Impressum der Website genau an. Hier müssen die Handelsregister, die Umsatzsteuer-ID-Nummer und ein Kontakt zum Unternehmen vermerkt sein. Wird ausschließlich eine Email-Adresse angegeben, sollten schon die Alarmglocken läuten.

Wichtige Hinweise zur Bewertung der Seriosität des Verkäufers sind auch die angebotenen Zahlungs- und Versandbedingungen. Bei einem Kauf über einen Onlinemarktplatz sollten Sie Ihre Artikel niemals beim Verkäufer selbst zahlen, sondern die angebotenen Zahlungsmöglichkeiten des Marktplatzes nutzen. Viele Onlinemarktplätze bieten zudem Treuhand-Services an. Nutzen Sie diese vor allem bei hochwertigen Produkten. Barzahlung (bei persönlicher Abholung des Artikels o. Ä.) sollten Sie nur bei niedrigpreisigen Beträgen und gegen Ausstellung einer Quittung leisten. Leisten Sie keine Anzahlung für Artikel, beispielsweise weil der Verkäufer diese für Sie reservieren will. Entscheiden Sie sich zudem grundsätzlich für einen versicherten Versand. Zum einen können Sie den Weg Ihres Artikels auf diese Weise genau verfolgen, zum anderen muss der Versanddienstleister Sie bei einem Verlust entschädigen.

Sollten Sie trotz aller Vorsicht Ihre bereits bezahlte Ware nicht erhalten, erstatten Sie Strafanzeige wegen Betrugs bei der Polizei. Fügen Sie Ihrer Anzeige Ihren Namen, den Email- oder Post-Schriftverkehr, die Daten und Nachweise zu Ihrer Zahlung sowie sonstige relevante Schriftstücke, wie den Schriftverkehr mit weiteren Geschädigten o. Ä., bei.

Eine überlegenswerte Alternative zum Onlinehandel stellt zudem der vertraute, regional ansässige Fachhändler dar.

Rückfragen bitte an:

Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Anna Hermann
Telefon: 03866/64-8702
E-Mail: presse@lka-mv.de
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