Freiburg (ots) - In der vorweihnachtlichen Zeit sind wieder viele auf der Suche nach dem geeigneten Geschenk für ihre Lieben. Mancher wird vielleicht auch in Erwägung ziehen sich einen elektrisch betriebenen, fahrbaren Untersatz zu kaufen oder zu verschenken. Die Bezeichnungen sind hier genauso vielfältig wie die Geräte selbst. Hier wird u. a. von Hooverboards, Balance-Boards, E-Boards, Self-Balance-Boards, Mini-Segways, Monowheels und ähnlichem gesprochen. Es stellt sich die Frage, ob und wo man diese Geräte fahren darf. Welche Voraussetzungen gilt es hierbei zu beachten?
Zunächst ist zu sagen, dass alle Fahrzeuge, welche von ihrer Bauart her eine Geschwindigkeit von mehr als 6 km/h erreichen können zulassungspflichtig sind. Diese dürfen dann im öffentlichen Verkehrsraum nicht betrieben werden. Dazu gehören auch Gehwege, Radwege und Parkplätze soweit sie für alle zugänglich sind. Hier verbleibt also tatsächlich nur ein abgeschotteter Bereich in welchem die Geräte genutzt werden können. Beispielhaft ein umzäuntes Privatgrundstück, ein Innenhof eines Anwesens, grundsätzlich auch private und strikt vom öffentlichen Verkehrsraum abgetrennte Anlagen. Tatsächlich ist es auch derzeit nicht möglich die Boards zuzulassen, da erforderliche Mindestvoraussetzungen bezgl. Bremsen, Beleuchtung usw. nicht erfüllt sind.
Neben der Zulassungspflicht ergibt sich noch ein weiteres Problem. Diese Gefährte sind alle führerscheinpflichtig. Da diese aber nicht so richtig einer Fahrzeugklasse wie Mofa oder Moped zugeordnet werden können benötigt man zum Fahren die Fahrerlaubnisklasse B - also den Autoführerschein.
Letztlich besteht auch noch eine Versicherungspflicht also auch wie bei einem Auto. Dieses darf laut Gesetz auch nicht gefahren werden wenn keine Versicherung abgeschlossen ist welche für verursachte Schäden aufkommt. Nun könnte man denken, das abschließen einer Versicherung würde die Lösung sein. Aber weit gefehlt, denn vermutlich keine Versicherung wird bei wahrheitsgemäßen Angaben diese Gefährte versichern.
Falls sie fahrenderweise von der Polizei im öffentlichen Verkehrsraum angetroffen werden ist folgendes denkbar:
Eine Strafanzeige wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Falls sie nicht im Besitz der Führerscheinklasse B sind eine Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Hinzu kommt eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen Inbetriebnahme eines nicht zugelassenen Kraftfahrzeugs.
Falls sie als Eltern ihrem Kind gestattet haben sich mit dem Board im Verkehrsraum zu bewegen könnten sie sich übrigens strafbar machen wegen zulassen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis.
dr
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Frank Fanz
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