Region (ots) - Alljährlich gibt es in Deutschland trotz aller Warnhinweise auf den Verpackungen und Informationen durch Medien und Polizei immer wieder schwerste Verletzungen durch leichtsinnigen oder unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern. Vor allem selbst gebaute Silvesterkracher - deren Herstellung sowieso verboten ist - sind höchst gefährlich. Deshalb auch in diesem Jahr wieder der dringende Appell an alle Hobby-Feuerwerker: Vorsicht beim Umgang mit Raketen, Kanonenschlägen und anderen Böllern! Zünden sie nur im Fachhandel gekauftes, in Deutschland zugelassenes Feuerwerk. Illegal aus dem Ausland eingeführte Pyrotechnik und Selbstlaborate erfüllen nicht die bei uns geltenden Sicherheitsstandards und sind verboten. Der Umgang mit nicht zugelassenen Silvesterböllern ist ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz und wird mit empfindlichen Strafen geahndet. Nur Erwachsene dürfen zum Jahreswechsel einen Feuerwerkskörper zünden. Kleinstfeuerwerk wie Wunderkerzen oder lustige Tischknaller dürfen auch schon Kinder ab dem 12. Lebensjahr abbrennen. Überhaupt ist das "Böllern" nur an Silvester und Neujahr erlaubt. Aber nicht überall und nicht zu jeder Zeit: in manchen Städten und Gemeinden ist das Abbrennen von Feuerwerk, z.B. aus Brandschutzgründen, örtlich und zeitlich nur sehr eingeschränkt möglich. In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Pflege- und Kinderheimen ist das Silvesterknallen generell verboten. Ganz wichtig: auch zugelassene Feuerwerkskörper sind nur bei ordnungsgemäßem Gebrauch handhabungssicher. Lesen sie deswegen unbedingt die Hinweise auf den jeweiligen Verpackungen. Zünden sie Feuerwerk nur im Freien und achten sie auf einen ausreichenden Schutzabstand zu umstehenden Menschen und nahe gelegenen Gebäuden. Wenn eine Rakete oder ein Böller nicht losgeht: Finger weg, Verletzungsgefahr! Nach frühestens 15 Minuten kann der "Blindgänger" zur Sicherheit in Wasser getaucht und dann entsprechend entsorgt werden. Weitere Informationen zum Thema bietet das Internet, unter anderem auch unter der Adresse www.polizei-beratung.de.
Thomas Kalmbach
Polizeipräsidium Tuttlingen
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