Ostalbkreis (ots) - Die alte Betrugsmasche "Gewinnversprechen" hat sich vermutlich so stark unter den potentiellen Opfern herumgesprochen, dass sie nicht mehr ausreichend rentabel ist. Nun haben die Betrüger kreativ nachgerüstet und das natürlich kein Stück weniger kriminell.
Das bekannte Gewinnversprechen läuft ja so, dass jemand den Anruf bekommt "Sie haben gewonnen" und dabei meist deutlich fünfstellige Beträge versprochen werden. Für den neuen Reichtum muss nur der klitzekleine Umweg über eine finanzielle Vorleistung gemacht werden. Der Umweg kommt als Gebühren, Notarkosten oder ähnliches daher und muss natürlich vorher überwiesen werden. Das überwiesene Geld ist dann, meist unwiederbringlich, weg. Vor dieser Masche wird seit Jahren gewarnt und das wohl so erfolgreich, dass die Betrüger neue Wege gehen.
Auch jetzt wird immer noch "irgendjemand" angerufen, auch jetzt wird noch immer eine hohe Gewinnsumme versprochen. Genauso geschehen, vor einiger Zeit im Raum Aalen. Der Aalener erhielt das Gewinnversprechen, in diesem Fall über 20000 Euro, und erhielt auch die Aufforderung, zunächst 700 Euro Notarkosten zu überweisen. Als er widersprach und das als möglichen Trick enttarnte, wurde ihm die Möglichkeit aufgezeigt, die 700 Euro von seinem Gewinn abzuzweigen. Wenn er damit einverstanden ist, bekäme er das benötigte Geld auf sein Konto überwiesen und müsse es nur weiterleiten. Mit dieser Variante zeigte sich der Aalener einverstanden und, wie eigentlich gar nicht erwartet, trudelte bei ihm auf dem Konto tatsächlich eine 700-Euro-Überweisung ein. Das Geld, das ihm ja scheinbar tatsächlich gehörte, konnte er ja weiterleiten, glaubte er. Und als dann der versprochene Gewinn nicht eintraf, ging er nicht zur Polizei, denn die 700 Euro fehlten ihm ja nicht wirklich, da er sie ja zuvor nicht besessen hatte.
Die Polizei wurde aber durch jemanden anderen auf den Plan gerufen. Bei einer Polizeidienststelle irgendwo in Deutschland hatte ein Mann Anzeige erstattet, weil er für einen Fernsehkauf bei einer Internetversteigerung 700 Euro bezahlt, das bezahlte Gerät aber nie erhalten hatte. Als Verkäufer nannte der Anzeigeerstatter unseren Aalener und der erhielt nun Besuch von der Polizei. Er fiel aus allen Wolken, denn er hatte nie einen Fernseher zum Kauf angeboten, allerdings, wie sich herausstellte, tatsächlich das Geld des Internetbieters erhalten. Und das war so gekommen:
Der Fernsehkäufer war in der Auktion unterlegen, aber als Bieter für die Betrüger erkennbar. Die nahmen Kontakt mit ihm auf und erzählten ihm, dass der Bieter, der den Zuschlag erhalten hatte, vom Kauf zurückgetreten wäre und er jetzt das Gerät zu seinem Gebot erhalten könne. Dafür müsse er diesen Betrag nur zuvor überweisen. Als Empfängerkonto-Inhaber wurde unser Aalener benannt. Der war nun im Besitz der 700 Euro "aus seinem Gewinn" und schloss den Betrugskreislauf, als er die 700 Euro des Fernsehkäufers weiterleitete.
Betrogen ist nun zunächst der Fernsehkäufer. In der Folge können nun aber sicher die Transaktionen auch zivilrechtlich überprüft werden, wobei auch eine Schadensersatzpflicht des Aalener ins Spiel kommen könnte. Und auch die Polizei prüft, ob die Beteiligten sich strafrechtlich verantworten müssen; diese Ermittlungen laufen noch.
Wie man sich schützen kann?
Gewinne ohne Teilnahme an Gewinnspielen bleiben unwahrscheinlich. Vorkasse zu leisten, in der Hoffnung auf einen Geldregen ist nicht empfehlenswert. Geld aus einer Quelle zu erhalten, die man nicht kennt und für die man nie eine Leistung erbringen musste, ist mehr als unwahrscheinlich. Also: Finger weg von Vorkasse und "fremdem/eignen" Geld.
Und als Bieter einer Auktion? Zumindest nicht auf unbekannte Kontakte reagieren, die ungefragt von außerhalb der besuchten Internetplattform kommen.
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