Ellenberg: Raser scheitert knapp an der Geschwindigkeitsverdoppelung und bezahlt mehrere hundert Euro Bußgeld

Ostalbkreis (ots) - Falls es sein Ehrgeiz war, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit zu verdoppeln, muss das Vorhaben als misslungen bezeichnet werden. "Nur" 199 Stundenkilometer brachte ein 51-jähriger Belgier zusammen, als er am Donnerstagabend die BAB7 in Richtung Süden durchraste. An dieser Stelle gilt dauerhaft eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Wenn sein Ziel war, ein hohes Bußgeld zu bezahlen und ein mehrmonatiges Fahrverbot zu bekommen, können wir sagen: hat geklappt!

Jetzt müssen wir als Polizei damit rechnen, dass möglicherweise viele sofort darauf verweisen, dass man an den meisten anderen Stellen auf den deutschen Autobahnen eine quasi unbegrenzte Geschwindigkeit fahren darf und dass man die Aufregung um einen formalen Verstoß, bei dem noch nicht einmal ein Unfall passiert ist, eher nicht verstehen kann. Das erst recht deshalb, weil man, vorsichtig formuliert, den Grund für eine solche Beschränkung als Verkehrsteilnehmer ja meist doch nicht nachvollziehen kann. Die offensivere Formulierung wird sicherlich Stichworte wie "Abzocke" "Wegelagerei" und viele ähnliche Begriffe aus derselben Schublade benutzen. Deshalb hier der Versuch allen, auch denjenigen, die sich eher aus dieser "Argumentensammlung" bedienen möchten, den Grund für eine solche Beschränkung zu erklären. Aus Sicherheitsgründen gilt im Virngrundtunnel eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Unfälle in einem Tunnel bergen bekanntermaßen zusätzliche Risiken für die Verkehrsteilnehmer und auch für die Rettungskräfte, die mit niedrigeren Geschwindigkeiten ein Stück weit reduziert werden sollen. Die Kontrollmessung erfolgte in diesem auf den Tunnel zuführenden Bereich. Darüber hinaus kam am Messtag das erhöhte witterungsbedingte Risiko hinzu, auf plötzlich glatter Strecke einen Unfall zu erleiden.

Der Fahrer konnte später angehalten werden, damit er direkt mit seinem Verstoß konfrontiert werden konnte, aber auch, um das Bußgeld, das ihn als nicht in Deutschland wohnhaften Fahrer, erst sehr viel später erreicht hätte und mit eventuell hohem Ermittlungsaufwand verbunden gewesen wäre, direkt zu vollstrecken. Der Fahrer musste daraufhin an Ort und Stelle 625 Euro bezahlen. Das damit verbundene dreimonatige Fahrverbot wird dann in eine ausländische Fahrerlaubnis direkt eingetragen, so dass auch diese Rechtsfolge gesichert ist.

Das Anhalten des Rasers erfolgte im Übrigen erst 54 Kilometer später. Um keine zusätzliche Gefahr zu provozieren verfolgte die Polizei den Fahrer nicht, sondern rief die Polizei aus dem Ulmer Präsidium um Hilfe an, die den Fahrer dann gefahrlos auf die Tank- und Rastanlage Lonetal führte.

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