Freiburg (ots) - LANDKREIS EMMENDINGEN
Für Fahrzeuge, die zum Beispiel ausschließlich in der Landwirtschaft genutzt werden, gibt es die Möglichkeit, diese mit einem "Grünen Nummernschild" zuzulassen. Dies hat steuerliche Vorteile. Die Polizei weist darauf hin, dass es aber auch Einschränkungen für den Betrieb und die Nutzung so zugelassener Fahrzeuge gibt. Immer wieder muss die Polizei Verkehrsteilnehmer beanstanden, die solche Fahrzeuge zweckentfremdet einsetzen. Das ist nicht ohne weiteres möglich! Hier drohen ein Bußgeldverfahren und die Überprüfung, inwiefern es im Einzelfall bei dieser steuerlich begünstigten Zulassungsvariante bleiben kann.
RW/rb
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Polizeipräsidium Freiburg
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