(Rottweil) Falsche Polizisten Fragen am Telefon nach Bargeld und Wertgegenständen

Rottweil (ots) - Am Mittwochmittag sind bei zwei Rottweiler Bürgern Anrufe eines angeblichen Polizeibeamten eingegangen, der sie, unter Verwendung einer Legende, nach Aufbewahrungsorten von Bargeld, Wertgegenständen und Kontodaten ausfragte. Beide reagierten richtig und verständigten sofort die Polizei.

Die Methode solcher Anrufer ist nicht neu. Sie geben vor, beispielsweise Polizeibeamte zu sein, erschleichen mit wechselnden Legenden das Vetrauen ihrer Gesprächspartner und fragen sie über Bargeld, Wertsachen und andere sensible Dinge aus. Das Perfide an der Sache ist, dass in den meisten Fällen die verwendete Telefonnumer, die beim Opfer auf der Telefonanzeige erscheint, tatsächlich zur angegebenen Behörde gehört. Sie ist jedoch vorgetäuscht. Im Fachjargon spricht man hier vom so genannten Call ID Spoofing.

Folgen solcher Anrufe können Einbrüche in die betreffenden Objekte sein oder das direkte Abholen der "Beute" zur sicheren Verwahrung.

Trotzdem in den Medien schon des Öfteren über derartige Straftaten berichtet wurde, fallen immer wieder gutgläubige Bürgerinnen und Bürger auf die Methode herein. Um dies in unserer Region zu verhindern warnt die Polizei eindringlich vor solchen Anrufen und rät:

1. Die Polizei wird sie nie anrufen, um bei ihnen zu erkunden, was sie an Bargeld und Schmuck zu Hause haben und wie sie es verwahren. Wenn ihnen solche Fragen von angeblichen Polizisten am Telefon gestellt werden, müssen sofort alle Alarmglocken schrillen.

2. Verraten sie am Telefon keinesfalls sensible Informationen, egal welcher Art (häuslicher Bargeldbestand, Wertsachen, Kontodaten...)

3. Vertrauen sie der sichtbaren Telefonnummer nicht. Auch wenn die angezeigte Nummer tatsächlich die der Polizei oder einer anderen Behörde sein sollte, heisst das nicht automatisch, dass der Anrufer auch dort arbeitet.

4. Übergeben sie nie Wertsachen und Bargeld "zur sicheren Verwahrung" an Personen, die sie nicht kennen und tätigen sie auch keine Zahlungen. Behördern werden sie nie per Telefon zu irgendwelchen Zahlungen auffordern.

5. Merken sie sich die auf ihrer Telefonanzeige erscheinende Telefonnummer, brechen sie das Telefonat ab und verständigen sie die Polizei.

Weitere Informationen erhalten sie bei der kriminalpolizeilichen Beratungsstelle ihres Landkreises oder im Internet unter www.polizei-beratung.de

Rückfragen bitte an:

Thomas Kalmbach
Polizeipräsidium Tuttlingen
Telefon: 07461 941-114
E-Mail: tuttlingen.pp.stab.oe@polizei.bwl.de
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