Rastatt (ots) - In den frühen Dienstagmorgenstunden hatte eine Gaststätte in der Kapellenstraße ungebetene Besucher, die sich durch ein zuvor eingedrücktes Fenster Zugang verschafft hatten. Im Schankraum wurden zwei Geldspielautomaten aufgebrochen und das darin befindliche Bargeld in noch unbekannter Höhe entwendet. Auch aus einer Kasse wurde ein geringer Geldbetrag entwendet. Die Höhe des zurückgelassenen Sachschadens beläuft sich auf etwa 3.000 Euro.
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